Anteilsübertragung vorbereiten
Anteile, Kaufpreis und Garantien festlegen, den Entwurf für den Notar oder – in der Schweiz – den Vertrag herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Gesellschaft und Anteile
Braucht die Abtretung laut Gesellschaftsvertrag eine Zustimmung?
Ist der Käufer schon Gesellschafter?
Kaufpreis und Stichtag
Fälligkeit
Wem steht der Gewinn des laufenden Jahres zu?
Garantien
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- HinweisNur mit Notar wirksam. Schon die Verpflichtung zur Abtretung braucht einen notariell geschlossenen Vertrag (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Das PDF ist ein Entwurf für den Notar – nicht unterschreiben.
- HinweisNur als Notariatsakt wirksam. Übertragung und Verpflichtung zur Abtretung brauchen einen Notariatsakt (§ 76 Abs. 2 GmbHG). Das PDF ist ein Entwurf für den Notar – nicht unterschreiben.
- HinweisSchriftlich. Abtretung und Verpflichtung dazu bedürfen der Schriftform (Art. 785 Abs. 1 OR). Drucken und beide unterschreiben; wirksam wird die Abtretung erst mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 787 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- ZinsrechnerZinsen und Verzugszinsen berechnen (öffnet in neuem Tab)
- Gewerbesteuer-RechnerGewerbesteuer nach Hebesatz (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- eSignPDF im Browser unterschreiben (Bild-Unterschrift) (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Kann man GmbH-Anteile ohne Notar verkaufen?
In Deutschland nein: Abtretung und schon die Verpflichtung dazu brauchen einen notariell geschlossenen Vertrag (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). In Österreich braucht es einen Notariatsakt (§ 76 Abs. 2 GmbHG). In der Schweiz genügt die Schriftform (Art. 785 OR); die Abtretung braucht aber grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 786 OR).
Wozu dann dieses Formular?
Es ordnet Kaufpreis, Stichtag, Gewinnbezug und Garantien, bevor der Notar den Vertrag beurkundet. Das spart Abstimmungsrunden und Notarzeit. In Deutschland und Österreich ist das PDF ausdrücklich ein Entwurf und enthält keine Unterschriftszeilen.
Wann gilt der Käufer als Gesellschafter?
In Deutschland im Verhältnis zur Gesellschaft erst, wenn er in der Gesellschafterliste im Handelsregister steht (§ 16 Abs. 1 GmbHG); die Liste reicht der Notar ein (§ 40 Abs. 2 GmbHG). In Österreich, wenn er im Firmenbuch aufscheint (§ 78 GmbHG). In der Schweiz führt die Gesellschaft ein Anteilbuch, und die Gesellschafter werden ins Handelsregister eingetragen (Art. 790, 791 OR).
Wem steht der Gewinn zu?
Das regeln die Parteien. Ohne Vereinbarung stehen Gewinnanteile in Deutschland zeitanteilig nach der Dauer der Berechtigung zu (§ 101 Nr. 2 BGB). Das Formular bietet zeitanteilig, ganz für den Käufer oder bis zum Stichtag für den Verkäufer an.