Untermietvertrag erstellen
Wohnung oder Zimmer wählen, Miete einstellen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Hauptmieter (Vermieter der Untermiete)
Untermieter
Vertragsgegenstand
Was wird untervermietet?
Mietzeit
Befristung
Mietbeginn
Mietende
Miete und Betriebskosten
Kaltmiete pro Monat (€)
Betriebskosten pro Monat (€)
Art der Betriebskosten
Kaution
Kaution (€)
Erlaubnis des Vermieters
Erlaubnis nach § 540 BGB
Weitere Angaben
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- SchriftformBefristung über ein Jahr. Ohne Schriftform gilt der Vertrag als unbefristet, die Kündigung ist dann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig (§ 550 BGB). Beide Parteien unterschreiben dieselbe Urkunde (§ 126 Abs. 2 BGB) oder je ein gleichlautendes Dokument mit qualifizierter Signatur (§ 126a Abs. 2 BGB).
- SchriftformKündigung des Mietverhältnisses. Sie bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB): eigenhändig unterschreiben oder qualifiziert signieren.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Mietkaution-RechnerHöhe und Obergrenze der Kaution (öffnet in neuem Tab)
- Nebenkosten-PrüferBetriebskostenabrechnung prüfen (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- MusterbriefKündigung und Briefe nach DIN 5008 (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Braucht Untervermietung die Zustimmung des Vermieters?
Ja. Nach § 540 Abs. 1 BGB darf ein Mieter den Gebrauch der Mietsache ohne Erlaubnis des Vermieters keinem Dritten überlassen, insbesondere sie nicht weitervermieten. Überlässt er sie ohne Erlaubnis, kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BGB).
Kann der Vermieter die Zustimmung grundlos verweigern?
Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zu überlassen, kann der Mieter die Erlaubnis verlangen (§ 553 Abs. 1 BGB). Das gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder die Überlassung dem Vermieter aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist. Für die ganze Wohnung nennt § 553 diesen Anspruch nicht.
Darf ich die Untermiete befristen?
Nur mit einem Grund nach § 575 BGB, den der Vermieter bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt; sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Ausgenommen sind Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, und ein Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten, überwiegend von ihm ausgestatteten Wohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB).
Welche Kündigungsfrist gilt?
Regelmäßig die des § 573c Abs. 1 BGB: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Für ein möbliertes Zimmer in der selbstbewohnten Wohnung des Vermieters gilt § 573c Abs. 3: spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats.
Kann ich nur ein einzelnes Zimmer untervermieten?
Ja. Sie wählen zwischen der ganzen Wohnung und einem einzelnen Zimmer samt Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume; die Wahl bestimmt den Vertragstext.