Mietvertrag für Wohnraum erstellen
Miete und Kaution einstellen, Mietzeit wählen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Vermieter
Mieter
Anzahl der Mieter
Mietobjekt
Schlüssel bei Übergabe
Mietzeit
Befristung
Mietbeginn
Mietende
Ohne einen dieser Gründe, bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt, gilt der Vertrag als unbefristet.
Miete und Betriebskosten
Kaltmiete pro Monat (€)
Betriebskosten pro Monat (€)
Art der Betriebskosten
Kaution
Kaution (€)
Schönheitsreparaturen
Klausel
Zustand bei Übergabe
Tierhaltung
Haustiere
Weitere Angaben
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- SchriftformBefristung über ein Jahr. Ohne Schriftform gilt der Vertrag als unbefristet, die Kündigung ist dann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig (§ 550 BGB). Beide Parteien unterschreiben dieselbe Urkunde (§ 126 Abs. 2 BGB) oder je ein gleichlautendes Dokument mit qualifizierter Signatur (§ 126a Abs. 2 BGB).
- SchriftformKündigung des Mietverhältnisses. Sie bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB): eigenhändig unterschreiben oder qualifiziert signieren.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Mietkaution-RechnerHöhe und Obergrenze der Kaution (öffnet in neuem Tab)
- Nebenkosten-PrüferBetriebskostenabrechnung prüfen (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- MusterbriefKündigung und Briefe nach DIN 5008 (öffnet in neuem Tab)
- eSignPDF im Browser unterschreiben (Bild-Unterschrift) (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 BGB). Für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Der Vermieter kann nur bei berechtigtem Interesse kündigen (§ 573 Abs. 1 BGB).
Wie hoch darf die Kaution maximal sein?
Höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam (Abs. 4). Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten (Abs. 2).
Sind Schönheitsreparaturen-Klauseln im Mietvertrag wirksam?
Nur eingeschränkt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Übertragung auf den Mieter im Formularvertrag unwirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und der Mieter dafür keinen angemessenen Ausgleich erhält (Urteile vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14, und vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18).
Wann darf ein Mietvertrag befristet werden?
Ein Zeitmietvertrag nach § 575 BGB ist nur wirksam, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich einen von drei gesetzlichen Gründen mitteilt: Eigennutzung, Beseitigung oder wesentliche Veränderung der Räume oder Vermietung an einen zur Dienstleistung Verpflichteten. Sonst gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Muss der Vermieter der Haustierhaltung zustimmen?
Kleintiere wie Zierfische oder Hamster sind zustimmungsfrei erlaubt. Ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH, 20.03.2013, VIII ZR 168/12); im Übrigen kommt es auf eine Abwägung im Einzelfall an.