← Zurück zu allen Vertragsvorlagen Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

KFZ-Kaufvertrag erstellen: Gebrauchtwagen privat

Land wählen, ausfüllen, PDF herunterladen.

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.
Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

Beispiel:

Welches Recht, welche Währung?

Land

Währung

Verkäufer ist

Noch zu wählen: Land, Währung, Verkäufer ist, Unfallschäden, Zahlung, Gewährleistung. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Verkäufer

Käufer

Fahrzeug

Zustand

Unfallschäden

„Kein Unfallschaden bekannt“ ist eine Angabe nach Kenntnisstand; ein verschwiegener bekannter Schaden entwertet den Ausschluss (DE § 444 BGB, AT §§ 923, 928 ABGB, CH Art. 199 OR).

Kaufpreis und Zahlung

Zahlung

Übergabe

Sachmängelhaftung / Gewährleistung

Gewährleistung

Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist und nicht für Zugesichertes; die Grenzen unterscheiden sich je Land.

Zusatzbausteine

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort & Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Für wen ist dieser Kaufvertrag gedacht?

Für den Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs zwischen zwei Privatpersonen. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, gelten zwingende Verbraucherschutzregeln (Deutschland: §§ 474 ff. BGB, Österreich: KSchG und VGG). Dafür bietet der Generator keinen Vertrag an.

Darf ich die Gewährleistung ausschließen?

Zwischen Privatpersonen ja, aber mit Grenzen. In Deutschland kann sich der Verkäufer nicht auf den Ausschluss berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB). In Österreich ist ein ausdrücklicher Verzicht möglich (§ 929 ABGB), doch §§ 923 und 928 ABGB bleiben. In der Schweiz ist die Wegbedingung ungültig, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR).

Was ist der Unterschied zwischen „kein Unfallschaden bekannt“ und „unfallfrei zugesichert“?

„Kein Unfallschaden bekannt“ ist eine Angabe nach Ihrem Kenntnisstand. „Unfallfrei zugesichert“ ist eine Zusage: Der Vertrag nimmt sie vom Gewährleistungsausschluss aus. Wer sich nicht sicher ist, sollte nichts zusichern.

Wer meldet das Fahrzeug um?

In Deutschland teilen der bisherige Halter und der Eigentümer den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mit (§ 15 Abs. 5 FZV). In Österreich muss der Zulassungsbesitzer das Fahrzeug abmelden, wenn er nicht mehr rechtmäßiger Besitzer ist (§ 43 Abs. 4 lit. c KFG). In der Schweiz ist bei einem Halterwechsel ein neuer Fahrzeugausweis einzuholen (Art. 11 Abs. 3 SVG). Der Vertrag hält fest, wer was tut.

Kann ich einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren?

In Deutschland ja (§ 449 BGB). In der Schweiz ist er nur mit Eintrag im Register am Wohnort des Erwerbers wirksam (Art. 715 Abs. 1 ZGB), das kann ein Formular nicht leisten. Für Österreich wird er hier nicht angeboten.

Werden meine Angaben hochgeladen?

Nein. Es werden keine Daten an einen Server übertragen; das PDF entsteht in Ihrem Browser. Damit eine Eingabe nach dem Neuladen nicht verloren ist, merkt sich der Browser den Zwischenstand auf diesem Gerät; im Formular lässt er sich löschen.

Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?

Nein. Der Vertrag ist ein allgemeines Muster. Er prüft weder Ihren Einzelfall noch Besonderheiten Ihres Fahrzeugs.

Passend zu diesem Werkzeug