KFZ-Kaufvertrag erstellen: Gebrauchtwagen privat
Land wählen, ausfüllen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht, welche Währung?
Land
Währung
Verkäufer ist
Verkäufer
Käufer
Fahrzeug
Zustand
Unfallschäden
„Kein Unfallschaden bekannt“ ist eine Angabe nach Kenntnisstand; ein verschwiegener bekannter Schaden entwertet den Ausschluss (DE § 444 BGB, AT §§ 923, 928 ABGB, CH Art. 199 OR).
Kaufpreis und Zahlung
Zahlung
Übergabe
Sachmängelhaftung / Gewährleistung
Gewährleistung
Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist und nicht für Zugesichertes; die Grenzen unterscheiden sich je Land.
Zusatzbausteine
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort & Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiKeine Form vorgeschrieben. In den für dieses Muster geprüften Normen ist für den Kaufvertrag über ein Fahrzeug keine Form vorgeschrieben. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig; das ist der übliche Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB); für den Fahrzeugkauf wurde keine Formvorschrift gefunden. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig als Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR); für den Fahrzeugkauf wurde keine gefunden. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig als Nachweis.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Verträge sind formfrei, außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen (§ 883 ABGB). Ist Schriftlichkeit vorgeschrieben oder vereinbart, kommt der Vertrag durch die Unterschrift der Parteien zustande (§ 886 ABGB); eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit (§ 4 Abs. 1 SVG).
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Formfreiheit, außer das Gesetz schreibt eine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR). Bei gesetzlicher Schriftform tragen alle Verpflichteten ihre Unterschrift (Art. 13 Abs. 1 OR); sie ist eigenhändig zu schreiben (Art. 14 Abs. 1 OR). Gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Kfz-Steuer-RechnerJahressteuer nach Hubraum und CO₂ (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- VerjährungsrechnerWann Ansprüche verjähren (öffnet in neuem Tab)
- eSignPDF im Browser unterschreiben (Bild-Unterschrift) (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Für wen ist dieser Kaufvertrag gedacht?
Für den Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs zwischen zwei Privatpersonen. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, gelten zwingende Verbraucherschutzregeln (Deutschland: §§ 474 ff. BGB, Österreich: KSchG und VGG). Dafür bietet der Generator keinen Vertrag an.
Darf ich die Gewährleistung ausschließen?
Zwischen Privatpersonen ja, aber mit Grenzen. In Deutschland kann sich der Verkäufer nicht auf den Ausschluss berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB). In Österreich ist ein ausdrücklicher Verzicht möglich (§ 929 ABGB), doch §§ 923 und 928 ABGB bleiben. In der Schweiz ist die Wegbedingung ungültig, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR).
Was ist der Unterschied zwischen „kein Unfallschaden bekannt“ und „unfallfrei zugesichert“?
„Kein Unfallschaden bekannt“ ist eine Angabe nach Ihrem Kenntnisstand. „Unfallfrei zugesichert“ ist eine Zusage: Der Vertrag nimmt sie vom Gewährleistungsausschluss aus. Wer sich nicht sicher ist, sollte nichts zusichern.
Wer meldet das Fahrzeug um?
In Deutschland teilen der bisherige Halter und der Eigentümer den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mit (§ 15 Abs. 5 FZV). In Österreich muss der Zulassungsbesitzer das Fahrzeug abmelden, wenn er nicht mehr rechtmäßiger Besitzer ist (§ 43 Abs. 4 lit. c KFG). In der Schweiz ist bei einem Halterwechsel ein neuer Fahrzeugausweis einzuholen (Art. 11 Abs. 3 SVG). Der Vertrag hält fest, wer was tut.
Kann ich einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren?
In Deutschland ja (§ 449 BGB). In der Schweiz ist er nur mit Eintrag im Register am Wohnort des Erwerbers wirksam (Art. 715 Abs. 1 ZGB), das kann ein Formular nicht leisten. Für Österreich wird er hier nicht angeboten.
Werden meine Angaben hochgeladen?
Nein. Es werden keine Daten an einen Server übertragen; das PDF entsteht in Ihrem Browser. Damit eine Eingabe nach dem Neuladen nicht verloren ist, merkt sich der Browser den Zwischenstand auf diesem Gerät; im Formular lässt er sich löschen.
Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?
Nein. Der Vertrag ist ein allgemeines Muster. Er prüft weder Ihren Einzelfall noch Besonderheiten Ihres Fahrzeugs.