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AV-Vertrag erstellen: Deutschland, Österreich, Schweiz

Land wählen, ausfüllen, PDF herunterladen.

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.
Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

Beispiel:

Welches Recht soll gelten?

Sprache / Language

Land

Bitte zuerst das Land wählen. Erst dann entsteht der Vertrag und der PDF-Knopf wird frei.

Verantwortlicher (Auftraggeber)

Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer)

Leistung und Dauer

Dauer

Daten und betroffene Personen

Welche Daten werden bearbeitet?
Wessen Daten sind das?

Technische und organisatorische Maßnahmen

Nur Angehaktes steht im Vertrag; nichts anhaken, was nicht umgesetzt wird.

Maßnahmen zum Schutz der Daten

Unterauftragnehmer

Darf der Auftragnehmer weitere Dienstleister einbinden?

Ausland, Pannen, Vertragsende

Wo werden die Daten bearbeitet?

Was passiert mit den Daten bei Vertragsende?

Zusatzbausteine

Anlagen & Anhänge (optional)

Ort & Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Passende Rechner und Werkzeuge

Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.

Häufige Fragen

Was ist ein AVV und wann brauche ich ihn?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten für Sie und nach Ihrer Weisung verarbeitet, etwa ein Hoster, eine Lohnabrechnung oder ein Newsletter-Dienst. In Deutschland und Österreich verlangt Art. 28 DSGVO diesen Vertrag, wenn ein Dienstleister im Auftrag Daten verarbeitet. Ob im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vorliegt, hängt von der Rollenverteilung ab.

Was ist in der Schweiz anders?

In der Schweiz gilt das Datenschutzgesetz (DSG). Es spricht von Auftragsbearbeitung und Personendaten. Art. 9 DSG erlaubt die Übertragung der Bearbeitung, wenn der Auftragsbearbeiter nur so bearbeitet, wie der Verantwortliche es selbst dürfte, und keine Geheimhaltungspflicht entgegensteht. Einen Inhaltskatalog wie Art. 28 Abs. 3 DSGVO kennt das DSG nicht; Details zu weiteren Dritten regelt Art. 7 DSV. Der Vertragstext, die Begriffe und die Gesetzesverweise dieses Generators wechseln mit dem gewählten Land.

Was unterscheidet Deutschland und Österreich?

Beide wenden Art. 28 DSGVO an. Die österreichische Fassung ergänzt das Datengeheimnis: § 6 Abs. 2 und 3 DSG verlangen, dass der Auftragsverarbeiter seine Mitarbeitenden vertraglich verpflichtet und belehrt. Sie wählt außerdem österreichisches Recht.

Muss der AVV schriftlich sein?

Für Deutschland und Österreich schreibt Art. 28 Abs. 9 DSGVO vor: schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann. In der Schweiz schreibt Art. 9 DSG keine besondere Form vor; für die Nachweisbarkeit empfiehlt sich trotzdem ein unterschriebenes Dokument. Das PDF können Sie ausdrucken und unterschreiben oder digital unterzeichnen.

Werden meine Angaben hochgeladen?

Nein. Es werden keine Daten an einen Server übertragen; das PDF entsteht in Ihrem Browser. Damit eine Eingabe nach dem Neuladen nicht verloren ist, merkt sich der Browser den Zwischenstand auf diesem Gerät; im Formular lässt er sich löschen.

Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?

Nein. Der Vertrag ist ein allgemeines Muster. Ob die Maßnahmen angemessen sind und welche Besonderheiten Ihr Fall hat, prüft der Generator nicht.

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