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Architektenvertrag erstellen

Leistungsphasen wählen, Honorar verteilen lassen, Rechte an den Plänen regeln, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Bauherr, Privat oder Unternehmen, Beruf des Planers, Planer, Bauvorhaben, Planungsziele fest, Honorar, Nebenkosten, Zahlungsfrist, Beginn, Deckung Personenschäden, Deckung sonstige Schäden. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Baut der Bauherr privat?

Planer

Bauvorhaben

Stehen Nutzung, Größe und Budget schon fest?

Leistungsphasen

Wählen Sie mindestens eine Leistungsphase.

Honorar

Nebenkosten

Versicherung und Urheberrecht

Darf der Planer das Bauwerk als Referenz zeigen?

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Ist die HOAI noch verbindlich?

Sie legt keine Pflichtsätze fest: das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien in Textform, die HOAI kann dabei zugrunde gelegt werden (§ 1 HOAI). Fehlt sie, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz (§ 7 Abs. 1 HOAI). Einem privaten Bauherrn muss der Architekt vorher in Textform sagen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als nach den Honorartafeln vereinbart werden kann (§ 7 Abs. 2 HOAI).

Wie verteilt sich das Honorar auf die Leistungsphasen?

Die HOAI gewichtet die neun Phasen bei Gebäuden mit 2, 7, 15, 3, 25, 10, 4, 32 und 2 Prozent (§ 34 Abs. 3 HOAI). Das Formular verteilt Ihr Pauschalhonorar nach diesen Gewichten auf die gewählten Phasen – das ist zugleich der Abschlagsplan.

Kann der Bauherr aussteigen, wenn die Kosten zu hoch sind?

Stehen die Planungsziele zu Beginn noch nicht fest, erstellt der Architekt zuerst eine Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung. Danach kann der Bauherr binnen zwei Wochen kündigen und zahlt nur das bis dahin Geleistete (§ 650r BGB). Unabhängig davon kann er jederzeit kündigen, schuldet dann aber die Vergütung abzüglich Ersparnis, vermutet 5 % des Rests (§ 648 BGB). In der Schweiz vereinbart der Vertrag die jederzeitige Kündigung nach Art. 404 OR.

Wem gehören die Pläne?

Das Urheberrecht bleibt beim Architekten (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und 7 UrhG; § 3 UrhG Österreich; Art. 2 URG). Der Vertrag räumt dem Bauherrn das Recht ein, die Pläne für dieses Bauvorhaben zu nutzen, auch für Instandhaltung und spätere Änderungen – für ein anderes Bauvorhaben nur mit Zustimmung.

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