Aufhebungsvertrag erstellen
Beendigungsdatum und Abfindung einstellen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Parteien
Beendigung
Beendigungsdatum
Wer hat die Beendigung angeregt? (optional)
Abfindung
Währung
Bruttomonatsverdienst (€)
Abfindung brutto
Fällig
Freistellung und Urlaub
Freistellung
Resturlaub in Tagen
Wie wird der Resturlaub erledigt?
Zeugnis und Sonstiges
Zeugnis
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- Nur von HandAufhebungsvertrag. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Nur eigenhändig auf Papier.
- FormfreiIm Allgemeinen formfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB). Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- SchriftformAusnahmen: Mutterschutz und Lehrlinge. Für Dienstnehmerinnen im Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes ist die einvernehmliche Auflösung nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde; bei minderjährigen Dienstnehmerinnen kommt eine Bescheinigung über die Belehrung hinzu (§ 10 Abs. 7 MSchG). Die Auflösung eines Lehrverhältnisses bedarf der Schriftform (§ 15 Abs. 2 BAG).
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR); eine Forderung kann durch Übereinkunft formlos aufgehoben werden (Art. 115 OR). Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- HinweisVerzicht. Während des Arbeitsverhältnisses und eines Monats danach kann der Arbeitnehmer auf Forderungen aus unabdingbaren Vorschriften nicht verzichten (Art. 341 Abs. 1 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB). Schriftform: eigenhändig unterschreiben (§ 126 Abs. 1 BGB) oder qualifiziert signieren, soweit zugelassen (§ 126 Abs. 3 BGB).
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur. Formfrei außer in gesetzlichen Fällen (§ 883 ABGB); bei Schriftlichkeit gilt die Unterschrift (§ 886 ABGB), ersetzbar durch qualifizierte Signatur (§ 4 Abs. 1 SVG).
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur. Formfrei außer in gesetzlichen Fällen (Art. 11 Abs. 1 OR); bei Schriftform unterschreiben alle Verpflichteten eigenhändig (Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 OR), gleichgestellt ist die qualifizierte Signatur mit Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Kündigungsfrist- und AbfindungsrechnerFristen und Abfindung im Arbeitsverhältnis (öffnet in neuem Tab)
- Kündigungsfristen-Rechner ÖsterreichFristen und Termine nach ABGB und AngG (öffnet in neuem Tab)
- Kündigungsfristen-Rechner SchweizFristen nach OR (öffnet in neuem Tab)
- Brutto-Netto-RechnerNettolohn aus dem Bruttogehalt (öffnet in neuem Tab)
- Brutto-Netto-Rechner ÖsterreichNettolohn nach österreichischem Recht (öffnet in neuem Tab)
- Brutto-Netto-Rechner SchweizNettolohn nach Schweizer Recht (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?
In Deutschland ja: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). In Österreich und der Schweiz ist die einvernehmliche Auflösung im Allgemeinen formfrei (§ 883 ABGB, Art. 11 Abs. 1 OR); in Österreich verlangen § 10 Abs. 7 MSchG und § 15 Abs. 2 BAG in besonderen Fällen Schriftform.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht; sie wird verhandelt. § 1a Abs. 2 KSchG nennt für die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses; ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Das Werkzeug rechnet diesen Wert als Anhalt.
Was sollte der Arbeitnehmer in Deutschland beachten?
Er muss sich spätestens drei Monate vor Beendigung arbeitsuchend melden, bei weniger als drei Monaten innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts (§ 38 Abs. 1 SGB III). Wer das Beschäftigungsverhältnis löst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeiführt, ohne einen wichtigen Grund zu haben, muss mit einer Sperrzeit rechnen (§ 159 Abs. 1 SGB III).
Wie wird der Resturlaub behandelt?
Kann der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). In Österreich gebührt eine Ersatzleistung (§ 10 UrlG). In der Schweiz dürfen Ferien während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR).
Welches Zeugnis steht dem Arbeitnehmer zu?
In Deutschland ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen erstreckt es sich auf Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 GewO). In Österreich ein Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung (§ 1163 ABGB), in der Schweiz ein Zeugnis über Art und Dauer sowie Leistungen und Verhalten, auf Verlangen beschränkt auf Art und Dauer (Art. 330a OR).