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Aufhebungsvertrag erstellen

Beendigungsdatum und Abfindung einstellen, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

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Parteien

Beendigung

Beendigungsdatum

Wer hat die Beendigung angeregt? (optional)

Abfindung

Freistellung und Urlaub

Freistellung

Zeugnis und Sonstiges

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?

In Deutschland ja: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). In Österreich und der Schweiz ist die einvernehmliche Auflösung im Allgemeinen formfrei (§ 883 ABGB, Art. 11 Abs. 1 OR); in Österreich verlangen § 10 Abs. 7 MSchG und § 15 Abs. 2 BAG in besonderen Fällen Schriftform.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht; sie wird verhandelt. § 1a Abs. 2 KSchG nennt für die betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses; ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Das Werkzeug rechnet diesen Wert als Anhalt.

Was sollte der Arbeitnehmer in Deutschland beachten?

Er muss sich spätestens drei Monate vor Beendigung arbeitsuchend melden, bei weniger als drei Monaten innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts (§ 38 Abs. 1 SGB III). Wer das Beschäftigungsverhältnis löst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeiführt, ohne einen wichtigen Grund zu haben, muss mit einer Sperrzeit rechnen (§ 159 Abs. 1 SGB III).

Wie wird der Resturlaub behandelt?

Kann der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). In Österreich gebührt eine Ersatzleistung (§ 10 UrlG). In der Schweiz dürfen Ferien während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR).

Welches Zeugnis steht dem Arbeitnehmer zu?

In Deutschland ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen erstreckt es sich auf Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 GewO). In Österreich ein Zeugnis über Dauer und Art der Dienstleistung (§ 1163 ABGB), in der Schweiz ein Zeugnis über Art und Dauer sowie Leistungen und Verhalten, auf Verlangen beschränkt auf Art und Dauer (Art. 330a OR).

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