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Behandlungsvertrag erstellen

Behandlung und Honorar festlegen, Kosten vorab mitteilen, Terminabsagen fair regeln, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Ersetzt nicht die Aufklärung vor der Behandlung.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Praxis, Beruf, Patient, Behandlung, Kostenübernahme, Ausfallhonorar ja/nein. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Behandelnder

Beruf

Patient und Behandlung

Honorar

Abrechnung je

Umsatzsteuer

Übernimmt eine Versicherung die Kosten sicher vollständig?

Terminabsagen

Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage?

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Muss ein Heilpraktiker nach GebüH abrechnen?

Nein. Die Gebührenordnung für Ärzte gilt für Ärzte (§ 1 Abs. 1 GOÄ); das Honorar eines Heilpraktikers wird vereinbart. Ist nicht gesichert, dass eine Versicherung die Kosten übernimmt, muss der Patient die voraussichtlichen Kosten vor Beginn in Textform erhalten (§ 630c Abs. 3 BGB).

Darf eine Praxis ein Ausfallhonorar verlangen?

Die Behandlung richtet sich nach Dienstvertragsrecht (§ 630b BGB); bei nicht wahrgenommenen Terminen kommt § 615 BGB in Betracht, mit Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Verdienstes. Das Formular lässt dem Patienten den Nachweis eines geringeren Schadens und nimmt plötzliche Krankheit aus. In der Schweiz kann der Auftrag jederzeit beendet werden; nur eine Absage zur Unzeit verpflichtet zum Schadenersatz (Art. 404 OR).

Und in Österreich?

Einen Heilpraktiker gibt es dort nicht: wer ohne ärztliche Ausbildung Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten gewerbsmäßig ausübt, macht sich strafbar (§ 184 StGB). Ärzte dokumentieren die Behandlung und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§§ 51, 54 ÄrzteG 1998).

Ersetzt der Vertrag die Aufklärung?

Nein. Vor jeder Maßnahme muss der Behandelnde mündlich und rechtzeitig aufklären und die Einwilligung einholen (§§ 630d, 630e BGB); der Patient kann sie jederzeit widerrufen.

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