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Catering-Vertrag erstellen

Menü, Personen und Preis eintragen, Absagen regeln, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Anlass, Datum, Personen, Preis je Person, Umsatzsteuer, Absage-Staffel. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Veranstaltung

Personenzahl

Preis

Umsatzsteuer

„Keine“ passt nur, wenn der Caterer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist.

Absage durch den Auftraggeber

Allergene

Der Caterer muss über Allergene auch bei loser Ware informieren (Art. 44 Abs. 1 lit. a Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).
Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Muss der Caterer über Allergene informieren?

Ja. Auch bei nicht vorverpackten Speisen, etwa am Buffet, sind die Stoffe anzugeben, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen (Art. 44 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). In der Schweiz genügt eine mündliche Auskunft, wenn schriftlich gut sichtbar darauf hingewiesen wird und das Personal die Informationen schriftlich hat (Art. 5 Abs. 1 lit. d LIV).

Was kostet eine Absage?

Ohne Vereinbarung behält der Caterer in Deutschland die Vergütung abzüglich dessen, was er erspart (§ 648 BGB); in Österreich gilt Ähnliches (§ 1168 Abs. 1 ABGB), in der Schweiz schuldet der Besteller volle Schadloshaltung (Art. 377 OR). Eine Staffel schafft Klarheit, muss aber den Nachweis eines geringeren Schadens zulassen.

Wann muss die Personenzahl feststehen?

Das regelt der Vertrag. Üblich sind einige Tage vor der Veranstaltung; abgerechnet wird dann mindestens diese Zahl.

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