Catering-Vertrag erstellen
Menü, Personen und Preis eintragen, Absagen regeln, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Veranstaltung
Personenzahl
Preis
Umsatzsteuer
Absage durch den Auftraggeber
Allergene
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiFormfrei. Das Gesetz schreibt für diesen Vertrag keine Form vor. Unterschreiben Sie beide, damit die Absprachen belegt sind.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB). Unterschreiben Sie beide.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Mehrwertsteuer-RechnerNetto, Brutto und Steuer, auch für Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Muss der Caterer über Allergene informieren?
Ja. Auch bei nicht vorverpackten Speisen, etwa am Buffet, sind die Stoffe anzugeben, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen (Art. 44 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). In der Schweiz genügt eine mündliche Auskunft, wenn schriftlich gut sichtbar darauf hingewiesen wird und das Personal die Informationen schriftlich hat (Art. 5 Abs. 1 lit. d LIV).
Was kostet eine Absage?
Ohne Vereinbarung behält der Caterer in Deutschland die Vergütung abzüglich dessen, was er erspart (§ 648 BGB); in Österreich gilt Ähnliches (§ 1168 Abs. 1 ABGB), in der Schweiz schuldet der Besteller volle Schadloshaltung (Art. 377 OR). Eine Staffel schafft Klarheit, muss aber den Nachweis eines geringeren Schadens zulassen.
Wann muss die Personenzahl feststehen?
Das regelt der Vertrag. Üblich sind einige Tage vor der Veranstaltung; abgerechnet wird dann mindestens diese Zahl.