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Coaching-Vertrag erstellen

Thema, Sitzungen und Honorar eintragen, Absagen regeln, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Kunde ist, Thema, Sitzungen, Format, Abrechnung, Honorar, Kostenfreie Absage, Ausfallhonorar. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Art

Kunde ist

Thema und Umfang

Format

Honorar

Abrechnung

Fällig

Terminabsage durch den Kunden

Kündigung

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Schuldet ein Coach einen Erfolg?

Nein. Coaching und Beratung sind Dienstleistungen: geschuldet ist die sorgfältige Beratung, nicht ein bestimmtes Ergebnis (§ 611 BGB, § 1151 ABGB, Art. 394 OR).

Darf ich ein Ausfallhonorar verlangen?

Ja, wenn es vereinbart ist. In Deutschland und Österreich muss es ersparte Aufwendungen berücksichtigen (§ 615 BGB, § 1155 ABGB), und dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens. In der Schweiz kann jede Seite jederzeit kündigen (Art. 404 Abs. 1 OR); ein Ausfallhonorar ist dort nur als Schadenersatz bei einer Absage zur Unzeit möglich (Abs. 2).

Brauchen Privatkunden eine Widerrufsbelehrung?

Ja, wenn der Vertrag online oder außerhalb Ihrer Geschäftsräume geschlossen wird (§ 312g BGB, § 11 FAGG). Das Widerrufsrecht erlischt erst unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 356 Abs. 5 BGB, § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Dieses Muster erzeugt die Belehrung nicht.

Wem gehören die Coaching-Unterlagen?

Die Urheberrechte bleiben beim Coach; der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke (§ 31 Abs. 5 UrhG, § 24 UrhG, Art. 16 URG).

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