Darlehensvertrag erstellen: Privatdarlehen
Betrag und Zins einstellen, Rückzahlung wählen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht, welche Währung, wer leiht wem?
Land
Währung
Wer leiht wem?
Parteien
Betrag und Zins
Darlehensbetrag
Zinssatz in Prozent pro Jahr
Zinshöhe (Wucher, DE § 138 BGB) und Steuer: nicht geprüft.
Auszahlung
Wie wird das Darlehen ausgezahlt?
Rückzahlung
Wie wird zurückgezahlt?
Zinsen zahlen
Anzahl Monatsraten
Art der Tilgung
Gleiche Rate, oder gleiche Tilgung mit sinkender Rate.
Fällig jeweils
Bausteine
Anlagen & Anhänge (optional)
Ort & Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiKeine Form vorgeschrieben. In den für dieses Muster geprüften Normen ist für das Darlehen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen keine Form vorgeschrieben. Unterschreiben Sie beide zum Nachweis; Betrag und Zinsen sollten belegbar sein.
- SchriftformUnentgeltliches Darlehen ohne Übergabe. Ein unentgeltlicher Darlehensvertrag ohne Übergabe der Sachen ist nur wirksam, wenn der Darlehensgeber seine Vertragserklärung schriftlich abgibt (§ 984 Abs. 2 ABGB). Sonst gilt Formfreiheit (§ 883 ABGB).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Verträge sind formfrei, außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen (§ 883 ABGB). Ist Schriftlichkeit vorgeschrieben oder vereinbart, kommt der Vertrag durch die Unterschrift der Parteien zustande (§ 886 ABGB); eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit (§ 4 Abs. 1 SVG).
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Formfreiheit, außer das Gesetz schreibt eine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR). Bei gesetzlicher Schriftform tragen alle Verpflichteten ihre Unterschrift (Art. 13 Abs. 1 OR); sie ist eigenhändig zu schreiben (Art. 14 Abs. 1 OR). Gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Tilgungsplan-RechnerRaten, Zinsen und Restschuld je Monat (öffnet in neuem Tab)
- ZinsrechnerZinsen und Verzugszinsen berechnen (öffnet in neuem Tab)
- VerjährungsrechnerWann Ansprüche verjähren (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Für wen ist dieser Darlehensvertrag gedacht?
Für Geldarlehen zwischen Privatpersonen oder zwischen Unternehmen. Verbraucherdarlehen, also entgeltliche Darlehen eines Unternehmers an einen Verbraucher, unterliegen besonderen Vorschriften (Deutschland: § 491 BGB) und sind hier gesperrt.
Was gilt, wenn ich keinen Rückzahlungstermin vereinbare?
In Deutschland hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab, die Frist beträgt drei Monate; ohne Zinsen darf der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zurückzahlen (§ 488 Abs. 3 BGB). In Österreich gilt bei unbestimmter Dauer eine Kündigungsfrist von einem Monat (§ 986 Abs. 2 ABGB). In der Schweiz ist das Darlehen innerhalb von sechs Wochen ab der ersten Aufforderung zurückzuzahlen (Art. 318 OR). Der Vertragstext folgt dem gewählten Land.
Muss ein Darlehen verzinst werden?
Nein. In der Schweiz ist ein Darlehen im gewöhnlichen Verkehr nur verzinslich, wenn Zinsen verabredet sind (Art. 313 Abs. 1 OR). Das Muster bietet deshalb „0 % zinslos“ an. Die Höhe eines vereinbarten Zinssatzes prüft das Muster nicht.
Wie werden Rate und Tilgungsplan berechnet?
Zinsen je Monat sind ein Zwölftel des Jahreszinses vom offenen Betrag, auf Cent gerundet; die letzte Rate gleicht die Rundung aus. Bei gleichbleibender Rate gilt die Annuität, bei gleichbleibender Tilgung sinkt die Rate mit den Zinsen. Der Plan steht als Tabelle in der Anlage; die Zahlen im Vertrag und in der Tabelle stammen aus derselben Rechnung.
Was sind Anlagen?
Zusätzliche Dokumente, die hinter der Unterschrift im selben PDF stehen, jede auf einer eigenen Seite, mit durchgehender Seitenzählung. Der Vertrag nennt sie als Bestandteil. Der Tilgungsplan entsteht automatisch; zwei weitere Anlagen können Sie frei gestalten.
Werden meine Angaben hochgeladen?
Nein. Es werden keine Daten an einen Server übertragen; das PDF entsteht in Ihrem Browser. Damit eine Eingabe nach dem Neuladen nicht verloren ist, merkt sich der Browser den Zwischenstand auf diesem Gerät; im Formular lässt er sich löschen.
Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?
Nein. Der Vertrag ist ein allgemeines Muster. Er prüft weder die Höhe des Zinssatzes noch steuerliche Folgen noch Ihren Einzelfall.