Dienstvertrag erstellen: freie Mitarbeit
Land wählen, Vergütung einstellen, Status-Check beantworten, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht, welche Währung?
Sprache / Language
Land
Währung
Parteien
Leistung
Vergütung
Wonach wird vergütet?
Stundensatz
Tagessatz
Pauschale
Höchstens Stunden je Monat (optional)
Abrechnung
Zahlungsziel
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer beim Auftragnehmer
Der Staat des Auftragnehmers entscheidet, nicht das Vertragsrecht.
Wo sitzt der Auftragnehmer?
Bei verschiedenen Staaten kann die Steuerschuld beim Auftraggeber liegen.
Wo sitzt der Auftraggeber?
Beginn und Dauer
Laufzeit
Kündigungsfrist
§ 621 BGB: Frist je Vergütungszeitraum; für Stundenvergütung nicht geprüft.
Was stimmt tatsächlich?
Es entscheidet die Durchführung, nicht der Titel. Zwei Punkte sperren den Download.
Bausteine
Anlagen & Anhänge (optional)
Ort & Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiKeine Form vorgeschrieben. In den für dieses Muster geprüften Normen ist für den Dienstvertrag keine Form vorgeschrieben. Der Vertrag ändert nichts am Status: Es zählt die tatsächliche Durchführung (§ 611a Abs. 1 BGB). Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB); eine Formvorschrift für diesen Vertrag wurde nicht gefunden. Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR); für den Auftrag wurde keine gefunden. Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Verträge sind formfrei, außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen (§ 883 ABGB). Ist Schriftlichkeit vorgeschrieben oder vereinbart, kommt der Vertrag durch die Unterschrift der Parteien zustande (§ 886 ABGB); eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit (§ 4 Abs. 1 SVG).
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Formfreiheit, außer das Gesetz schreibt eine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR). Bei gesetzlicher Schriftform tragen alle Verpflichteten ihre Unterschrift (Art. 13 Abs. 1 OR); sie ist eigenhändig zu schreiben (Art. 14 Abs. 1 OR). Gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- MWST-Rechner SchweizMehrwertsteuer mit den Schweizer Sätzen (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- eSignPDF im Browser unterschreiben (Bild-Unterschrift) (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag, Werkvertrag und Arbeitsvertrag?
Beim Dienstvertrag werden Dienste geschuldet, beim Werkvertrag ein bestimmtes Werk (Österreich: § 1151 ABGB). Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag in persönlicher Abhängigkeit mit Weisungsbindung (Deutschland: § 611a BGB). Dieses Muster ist für Selbständige, deren Dienste laufend abgerufen werden, etwa Berater, Entwickler oder Redakteure.
Wird aus einem Freelancer schnell ein Angestellter?
Nicht durch den Vertragstext, sondern durch die Durchführung. In Deutschland kommt es auf die tatsächliche Durchführung an, die Bezeichnung im Vertrag ist unbeachtlich (§ 611a Abs. 1 BGB); Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind Weisungen und Eingliederung (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Deshalb fragt das Formular ehrlich nach Zeit und Ort, Anweisungen und Eingliederung und sperrt bei zwei Anhaltspunkten den Download.
Kann ich den Status prüfen lassen?
In Deutschland ja: Die Beteiligten können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt (§ 7a SGB IV). Der Vertrag nennt diese Möglichkeit. Für Österreich und die Schweiz ist kein entsprechendes Verfahren belegt.
Warum gibt es in der Schweiz keine Kündigungsfrist?
Ein einfacher Auftrag kann von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (Art. 404 Abs. 1 OR). Erfolgt das zur Unzeit, ist Schadenersatz zu leisten (Abs. 2). Der Vertrag folgt diesem Wortlaut und vereinbart keine Frist.
Welche Kündigungsfrist gilt in Österreich?
Für ein freies Dienstverhältnis (§ 4 Abs. 4 ASVG) ohne Zeitbestimmung kann jeder Vertragsteil mangels günstigerer Vereinbarung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats kündigen; die Frist beträgt vier Wochen und ab dem vollendeten zweiten Dienstjahr sechs Wochen (§ 1159 Abs. 6 ABGB). Die Rechte des freien Dienstnehmers nach diesem Absatz können durch den Vertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden. Gilt das Verhältnis nicht als freies, richtet sich die Kündigung nach § 1159 ABGB; die Frist des Dienstgebers ist dort nicht kürzer vereinbar (Abs. 3). Das Muster gibt die gesetzliche Regel wieder, statt eine Frist zu erfinden.
Wer zahlt Steuern und Sozialversicherung?
Der Vertrag sagt: der Auftragnehmer, soweit das Gesetz das vorsieht. In Österreich gilt zusätzlich: Ist der Auftragnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG Dienstnehmern gleichgestellt, gelten die Vorschriften des ASVG. Die Einzelheiten der Sozialversicherung sind nicht Teil des Musters.
Sind Nutzungsrechte an den Ergebnissen geregelt?
Nein. Wem Arbeitsergebnisse gehören und welche Nutzungsrechte eingeräumt werden, ist je Land urheberrechtlich verschieden und steht nicht in diesem Muster. Wer Ergebnisse mit Schutzrechten überträgt, sollte das ausdrücklich und gesondert regeln.
Was bedeutet Kleinunternehmer und Steuerschuld des Empfängers im Vertrag?
Ein Kleinunternehmer erhebt keine Umsatzsteuer (Deutschland: § 19 UStG, Österreich: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, Schweiz: Art. 10 Abs. 2 Buchst. a MWSTG); der Vertrag nennt die Norm, keine Schwellenwerte, denn die ändern sich. Sitzen die Parteien in verschiedenen Staaten, kann die Steuer beim Auftraggeber liegen (Deutschland: § 13b UStG, Österreich: § 19 Abs. 1 UStG 1994, Schweiz: Bezugsteuer nach Art. 45 MWSTG); dann verlangt das Formular beide Identifikationsnummern. Beides hängt am Sitz der Parteien, nicht am gewählten Vertragsrecht. Das ist keine Steuerberatung; Sonderfälle wie Bauleistungen sind nicht abgedeckt.
Werden meine Angaben hochgeladen?
Nein. Es werden keine Daten an einen Server übertragen; das PDF entsteht in Ihrem Browser. Damit eine Eingabe nach dem Neuladen nicht verloren ist, merkt sich der Browser den Zwischenstand auf diesem Gerät; im Formular lässt er sich löschen.
Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?
Nein. Der Vertrag ist ein allgemeines Muster. Er prüft weder Ihren Einzelfall noch die Höhe der Vergütung noch die sozialversicherungsrechtliche Einordnung.