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Dienstvertrag erstellen: freie Mitarbeit

Land wählen, Vergütung einstellen, Status-Check beantworten, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht, welche Währung?

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Land

Währung

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Parteien

Leistung

Vergütung

Wonach wird vergütet?

Stundensatz

Höchstens Stunden je Monat (optional)

Abrechnung

Zahlungsziel

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer beim Auftragnehmer

Der Staat des Auftragnehmers entscheidet, nicht das Vertragsrecht.

Wo sitzt der Auftragnehmer?

Bei verschiedenen Staaten kann die Steuerschuld beim Auftraggeber liegen.

Beginn und Dauer

Laufzeit

Was stimmt tatsächlich?

Es entscheidet die Durchführung, nicht der Titel. Zwei Punkte sperren den Download.

Bausteine

Anlagen & Anhänge (optional)

Ort & Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag, Werkvertrag und Arbeitsvertrag?

Beim Dienstvertrag werden Dienste geschuldet, beim Werkvertrag ein bestimmtes Werk (Österreich: § 1151 ABGB). Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag in persönlicher Abhängigkeit mit Weisungsbindung (Deutschland: § 611a BGB). Dieses Muster ist für Selbständige, deren Dienste laufend abgerufen werden, etwa Berater, Entwickler oder Redakteure.

Wird aus einem Freelancer schnell ein Angestellter?

Nicht durch den Vertragstext, sondern durch die Durchführung. In Deutschland kommt es auf die tatsächliche Durchführung an, die Bezeichnung im Vertrag ist unbeachtlich (§ 611a Abs. 1 BGB); Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind Weisungen und Eingliederung (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Deshalb fragt das Formular ehrlich nach Zeit und Ort, Anweisungen und Eingliederung und sperrt bei zwei Anhaltspunkten den Download.

Kann ich den Status prüfen lassen?

In Deutschland ja: Die Beteiligten können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt (§ 7a SGB IV). Der Vertrag nennt diese Möglichkeit. Für Österreich und die Schweiz ist kein entsprechendes Verfahren belegt.

Warum gibt es in der Schweiz keine Kündigungsfrist?

Ein einfacher Auftrag kann von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (Art. 404 Abs. 1 OR). Erfolgt das zur Unzeit, ist Schadenersatz zu leisten (Abs. 2). Der Vertrag folgt diesem Wortlaut und vereinbart keine Frist.

Welche Kündigungsfrist gilt in Österreich?

Für ein freies Dienstverhältnis (§ 4 Abs. 4 ASVG) ohne Zeitbestimmung kann jeder Vertragsteil mangels günstigerer Vereinbarung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats kündigen; die Frist beträgt vier Wochen und ab dem vollendeten zweiten Dienstjahr sechs Wochen (§ 1159 Abs. 6 ABGB). Die Rechte des freien Dienstnehmers nach diesem Absatz können durch den Vertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden. Gilt das Verhältnis nicht als freies, richtet sich die Kündigung nach § 1159 ABGB; die Frist des Dienstgebers ist dort nicht kürzer vereinbar (Abs. 3). Das Muster gibt die gesetzliche Regel wieder, statt eine Frist zu erfinden.

Wer zahlt Steuern und Sozialversicherung?

Der Vertrag sagt: der Auftragnehmer, soweit das Gesetz das vorsieht. In Österreich gilt zusätzlich: Ist der Auftragnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG Dienstnehmern gleichgestellt, gelten die Vorschriften des ASVG. Die Einzelheiten der Sozialversicherung sind nicht Teil des Musters.

Sind Nutzungsrechte an den Ergebnissen geregelt?

Nein. Wem Arbeitsergebnisse gehören und welche Nutzungsrechte eingeräumt werden, ist je Land urheberrechtlich verschieden und steht nicht in diesem Muster. Wer Ergebnisse mit Schutzrechten überträgt, sollte das ausdrücklich und gesondert regeln.

Was bedeutet Kleinunternehmer und Steuerschuld des Empfängers im Vertrag?

Ein Kleinunternehmer erhebt keine Umsatzsteuer (Deutschland: § 19 UStG, Österreich: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, Schweiz: Art. 10 Abs. 2 Buchst. a MWSTG); der Vertrag nennt die Norm, keine Schwellenwerte, denn die ändern sich. Sitzen die Parteien in verschiedenen Staaten, kann die Steuer beim Auftraggeber liegen (Deutschland: § 13b UStG, Österreich: § 19 Abs. 1 UStG 1994, Schweiz: Bezugsteuer nach Art. 45 MWSTG); dann verlangt das Formular beide Identifikationsnummern. Beides hängt am Sitz der Parteien, nicht am gewählten Vertragsrecht. Das ist keine Steuerberatung; Sonderfälle wie Bauleistungen sind nicht abgedeckt.

Werden meine Angaben hochgeladen?

Nein. Es werden keine Daten an einen Server übertragen; das PDF entsteht in Ihrem Browser. Damit eine Eingabe nach dem Neuladen nicht verloren ist, merkt sich der Browser den Zwischenstand auf diesem Gerät; im Formular lässt er sich löschen.

Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?

Nein. Der Vertrag ist ein allgemeines Muster. Er prüft weder Ihren Einzelfall noch die Höhe der Vergütung noch die sozialversicherungsrechtliche Einordnung.

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