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Dozentenvertrag erstellen

Veranstaltung und Honorar eintragen, Status prüfen, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

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Welches Recht?

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Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Thema, Einheiten, Honorar, Umsatzsteuer, Kostenfreie Absage, Ausfallhonorar. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Lehrauftrag

Ist der Dozent wirklich selbständig?

Honorar

Umsatzsteuer

Absage durch den Träger

Aufzeichnung

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Ist ein Dozent automatisch selbständig?

Nein. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung: Weisungen zu Inhalt und Ablauf und die Eingliederung in die Organisation des Trägers sprechen für eine Beschäftigung (§ 611a BGB, § 7 Abs. 1 SGB IV). In Deutschland kann der Status bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geklärt werden (§ 7a SGB IV). Das Formular fragt drei Anhaltspunkte ab und erstellt keinen Honorarvertrag, wenn zwei zutreffen.

Muss ein selbständiger Dozent in die Rentenversicherung?

In Deutschland ja, wenn er regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). In Österreich ist ein Dozent, der persönlich und ohne wesentliche eigene Betriebsmittel arbeitet, freier Dienstnehmer (§ 4 Abs. 4 ASVG) und vom Träger anzumelden.

Was passiert, wenn die Veranstaltung abgesagt wird?

Sagt der Träger ab, gilt die vereinbarte Staffel; ersparte Aufwendungen sind angerechnet (§ 615 BGB, § 1155 ABGB). In der Schweiz kann jede Seite jederzeit kündigen, bei einer Absage zur Unzeit ist Schadenersatz geschuldet (Art. 404 OR). Fällt der Dozent krankheitsbedingt aus, entsteht für die ausgefallenen Einheiten kein Honorar.

Darf der Träger meine Folien weitergeben?

Nur so weit, wie vereinbart: das Muster erlaubt die Ausgabe an die Teilnehmer dieser Veranstaltung, keine Veröffentlichung und keine Bearbeitung. Aufzeichnungen nur mit Ihrer Zustimmung.

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