Dropshipping-Vertrag erstellen
Ware, Versand und Retouren regeln, Rüge und Haftung klären, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Ware und Versand
Bestandsmeldung
Neutraler Versand (Absender ist der Händler)
Preise und Zahlung
Abrechnung
Umsatzsteuer
Mängel und Retouren
Widerrufs-Retouren gehen an
Produkthaftung
Wessen Name steht auf der Ware?
Laufzeit
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiFormfrei. Das Gesetz schreibt für diesen Vertrag keine Form vor. Unterschreiben Sie beide, damit die Absprachen belegt sind.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB). Unterschreiben Sie beide.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Mehrwertsteuer-RechnerNetto, Brutto und Steuer, auch für Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- VerjährungsrechnerWann Ansprüche verjähren (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Warum eine eigene Rügefrist?
Unter Kaufleuten muss der Käufer Ware sonst unverzüglich nach Ablieferung prüfen und Mängel rügen (§ 377 HGB, § 377 UGB, Art. 201 OR). Beim Dropshipping geht die Ware direkt zum Endkunden; der Händler erfährt erst durch ihn vom Mangel. Der Vertrag lässt die Frist deshalb erst mit der Kundenmeldung laufen.
Wer haftet für gefährliche Produkte?
Zuerst Hersteller und Importeur. Der Händler haftet, wenn er den Hersteller nicht rechtzeitig nennen kann (§ 4 Abs. 3 ProdHaftG, § 1 Abs. 2 PHG, Art. 2 Abs. 2 PrHG), und immer, wenn er seine eigene Marke auf die Ware setzt.
Kann der Lieferant den Rückgriff ausschließen?
In Deutschland nur eingeschränkt: verkauft der Händler an Verbraucher, kann sich der Lieferant auf einen Ausschluss nur berufen, wenn ein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt ist (§ 478 Abs. 2 BGB). In Österreich regelt § 933b ABGB den Rückgriff des Unternehmers.