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E-Bike- und Fahrrad-Kaufvertrag erstellen

Rad, Akku und Preis eintragen, Eigentum absichern, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Verkäufer ist

Noch zu wählen: Land, Währung, Verkäufer ist, Art, Rahmennummer, Stürze und Unfallschäden, Zahlung, Gewährleistung, Kaufpreis. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Verkäufer und Käufer

Rad

Art

Eigentum

Zustand

Stürze und Unfallschäden

Was der Verkäufer weiß und verschweigt, entwertet den Gewährleistungsausschluss.

Kaufpreis und Übergabe

Zahlung

Gewährleistung

Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist und nicht für Zugesichertes.

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Wie schütze ich mich beim Kauf vor einem gestohlenen Rad?

Lassen Sie sich den ursprünglichen Kaufbeleg zeigen und gleichen Sie die Rahmennummer ab. An einem gestohlenen Rad erwirbt ein privater Käufer in Deutschland auch gutgläubig kein Eigentum (§ 935 Abs. 1 BGB); in Österreich schützt der gute Glaube nur beim Kauf vom Händler, bei einer Versteigerung oder vom Vertrauensmann des Eigentümers (§ 367 Abs. 1 ABGB); in der Schweiz kann der Bestohlene das Rad fünf Jahre lang von jedem Erwerber zurückfordern (Art. 934 Abs. 1 ZGB).

Ist ein E-Bike ein Fahrrad?

Ein Pedelec mit höchstens 250 W, dessen Unterstützung bei 25 km/h endet, gilt in Deutschland (§ 1 Abs. 3 StVG) und Österreich (§ 1 Abs. 2a KFG 1967) als Fahrrad. Ein S-Pedelec, das darüber unterstützt, fällt nicht darunter; auch ein Pedelec, dessen Begrenzung verändert wurde (Tuning), nicht mehr.

Was gilt für den Akku?

Die Restkapazität ist die wichtigste Angabe beim gebrauchten E-Bike. Im Vertrag steht sie als Angabe nach Kenntnisstand mit ihrer Quelle, etwa einer Werkstattdiagnose; sichert der Verkäufer sie zu, haftet er dafür auch bei einem Gewährleistungsausschluss.

Kann ich als Privatperson die Gewährleistung ausschließen?

Ja, zwischen Privatpersonen, aber nicht bei Arglist und nicht für Zugesichertes: Deutschland § 444 BGB, Österreich § 929 ABGB, Schweiz Art. 199 OR. Für den Verkauf durch einen Händler an Verbraucher gibt es hier bewusst keinen Vertrag.

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