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E-Learning-Vertrag erstellen

Kurs, Lizenz und Preis eintragen, Widerruf regeln, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Teilnehmer ist, Kurs, Lernkontrolle durch Lehrende, Lizenz, Zugangsdauer, Preis. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Teilnehmer ist

Kurs

Lernkontrolle durch Lehrende

Korrigieren, betreuen oder prüfen Lehrende den Lernfortschritt?

Lizenz und Zugang

Lizenz

Zugangsdauer

Preis

Widerruf bei Privatkunden

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Ist mein Online-Kurs Fernunterricht?

In Deutschland ja, wenn Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird, etwa durch Korrekturen, Betreuung oder Prüfungen (§ 1 Abs. 1 FernUSG). Dann braucht der Lehrgang eine Zulassung (§ 12 Abs. 1), sonst ist der Vertrag nichtig (§ 7 Abs. 1). Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen Privatkunden und Unternehmen. Ein reiner Selbstlernkurs ohne Lernkontrolle fällt nicht darunter.

Wann erlischt das Widerrufsrecht bei einem Online-Kurs?

Bei digitalen Inhalten mit Beginn der Bereitstellung, aber nur wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt, seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt und eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten hat (§ 356 Abs. 6 BGB, § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG). Sonst gilt die volle Frist.

Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Mehrplatzlizenz?

Die Einzellizenz gilt für eine Person, die Mehrplatzlizenz für eine vereinbarte Zahl namentlich benannter Personen eines Unternehmens. Weitergabe von Zugangsdaten ist in beiden Fällen ausgeschlossen.

Schuldet der Anbieter einen Lernerfolg?

Nein. Geschuldet ist der Zugang zu den Inhalten in der vereinbarten Qualität, nicht ein Prüfungs- oder wirtschaftlicher Erfolg.

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