Fortbildungsvereinbarung erstellen
Fortbildung und Kosten eintragen, Bindung festlegen, Rückzahlung fair regeln, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Ist der Arbeitnehmer minderjährig?
Fortbildung
Kann der Arbeitnehmer das Gelernte auch bei anderen Arbeitgebern nutzen?
Freistellung von der Arbeit
Kosten
Fortgezahltes Entgelt mit zurückfordern?
Bindung
Rückzahlung auch bei Abbruch oder nicht abgelegter Prüfung?
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiFormfrei. Das Gesetz schreibt keine Form vor. Eine vorformulierte Klausel prüfen Gerichte aber streng auf unangemessene Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).
- HinweisSchriftlich. Ein Rückersatz ist nur in einer schriftlichen Vereinbarung zulässig (§ 2d Abs. 2 AVRAG). Drucken und beide unterschreiben.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Brutto-Netto-RechnerNettolohn aus dem Bruttogehalt (öffnet in neuem Tab)
- Brutto-Netto-Rechner ÖsterreichNettolohn nach österreichischem Recht (öffnet in neuem Tab)
- Brutto-Netto-Rechner SchweizNettolohn nach Schweizer Recht (öffnet in neuem Tab)
- Kündigungsfrist- und AbfindungsrechnerFristen und Abfindung im Arbeitsverhältnis (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Darf der Arbeitgeber Fortbildungskosten zurückverlangen?
In Deutschland ja, wenn die Klausel nach dem Grund des Ausscheidens unterscheidet: Wer kündigt, weil der Arbeitgeber ihm Anlass gab oder weil er unverschuldet dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, zahlt nichts zurück (BAG, 1. März 2022 – 9 AZR 260/21). In Österreich regelt § 2d AVRAG den Rückersatz ausdrücklich: schriftlich, anteilig je Monat, höchstens vier Jahre, in besonderen Fällen acht.
Wie lange darf die Bindung dauern?
In Österreich höchstens vier Jahre nach Ende der Ausbildung, in besonderen Fällen acht (§ 2d Abs. 3 Z 2 AVRAG). In Deutschland steht keine Zahl im Gesetz; die Bindung muss zu Dauer und Wert der Fortbildung passen, eine zu lange Bindung macht die Klausel unwirksam (BAG, 18. März 2014 – 9 AZR 545/12).
Muss ich zahlen, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Nur wenn die Klausel das für selbst verschuldete Gründe vorsieht. Eine Rückzahlung, die schlechthin an das Nichtablegen der Prüfung anknüpft, ist unwirksam (BAG, 25. April 2023 – 9 AZR 187/22). In Österreich setzt der Rückersatz eine erfolgreich absolvierte Ausbildung voraus (§ 2d Abs. 1 AVRAG).
Und in der Schweiz?
Das OR kennt keine Sonderregel. Für die Arbeit notwendige Schulungen sind aber Auslagen des Arbeitgebers, und eine Abrede, dass der Arbeitnehmer sie trägt, ist nichtig (Art. 327a Abs. 3 OR).