Frachtvertrag erstellen
Strecke und Gut eintragen, Haftung nach dem passenden Recht wählen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Strecke und Gut
Strecke
Ver- und Entladen
Gefahrgut
Fracht
Umsatzsteuer
Haftung
Haftung für Verlust und Beschädigung
Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers
Eigene Transportversicherung des Absenders
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiFormfrei. Das Gesetz schreibt für diesen Vertrag keine Form vor. Unterschreiben Sie beide, damit die Absprachen belegt sind.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB). Unterschreiben Sie beide.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- VerjährungsrechnerWann Ansprüche verjähren (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Wie hoch haftet ein Frachtführer?
Bei Verlust oder Beschädigung höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, in Deutschland national (§ 431 Abs. 1 HGB) wie grenzüberschreitend (Art. 23 Abs. 3 CMR). In der Schweiz haftet er innerstaatlich für den vollen Wert (Art. 447 OR).
Kann man eine höhere Haftung vereinbaren?
In Deutschland national durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung (§ 449 Abs. 1 HGB); in vorformulierten Bedingungen nur zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten mit Hinweis (§ 449 Abs. 2 HGB). Unter der CMR nur über eine Wertangabe oder ein besonderes Interesse gegen Zuschlag (Art. 24, 26 CMR).
Wann muss ein Schaden gemeldet werden?
Äußerlich erkennbare Schäden bei Ablieferung, verdeckte binnen sieben Tagen (§ 438 HGB; nach Art. 30 CMR ohne Sonn- und Feiertage, schriftlich). In der Schweiz erlöschen Ansprüche mit vorbehaltloser Annahme und Zahlung; verdeckte Schäden sind spätestens acht Tage nach Ablieferung zu melden (Art. 452 OR).
Gilt in Österreich die CMR auch im Inland?
Ja. § 439a UGB erklärt die CMR auch für Beförderungen innerhalb Österreichs für anwendbar.