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Frachtvertrag erstellen

Strecke und Gut eintragen, Haftung nach dem passenden Recht wählen, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Strecke, Gut, Gewicht, Von, Nach, Übernahme, Lieferung, Fracht, Umsatzsteuer, Gefahrgut, Haftung für Verlust und Beschädigung. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Strecke und Gut

Strecke

Ver- und Entladen

Gefahrgut

Fracht

Umsatzsteuer

Haftung

Haftung für Verlust und Beschädigung

Gesetzlich: höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm (§ 431 Abs. 1 HGB). Ein höherer Betrag gilt nur, wenn er im Einzelnen ausgehandelt ist (§ 449 Abs. 1 HGB).

Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers

Eigene Transportversicherung des Absenders

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Wie hoch haftet ein Frachtführer?

Bei Verlust oder Beschädigung höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, in Deutschland national (§ 431 Abs. 1 HGB) wie grenzüberschreitend (Art. 23 Abs. 3 CMR). In der Schweiz haftet er innerstaatlich für den vollen Wert (Art. 447 OR).

Kann man eine höhere Haftung vereinbaren?

In Deutschland national durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung (§ 449 Abs. 1 HGB); in vorformulierten Bedingungen nur zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten mit Hinweis (§ 449 Abs. 2 HGB). Unter der CMR nur über eine Wertangabe oder ein besonderes Interesse gegen Zuschlag (Art. 24, 26 CMR).

Wann muss ein Schaden gemeldet werden?

Äußerlich erkennbare Schäden bei Ablieferung, verdeckte binnen sieben Tagen (§ 438 HGB; nach Art. 30 CMR ohne Sonn- und Feiertage, schriftlich). In der Schweiz erlöschen Ansprüche mit vorbehaltloser Annahme und Zahlung; verdeckte Schäden sind spätestens acht Tage nach Ablieferung zu melden (Art. 452 OR).

Gilt in Österreich die CMR auch im Inland?

Ja. § 439a UGB erklärt die CMR auch für Beförderungen innerhalb Österreichs für anwendbar.

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