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GbR-Vertrag erstellen

Partner und Beteiligungen eintragen, Regeln wählen, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Geschäftsführung, Beschlüsse, Tod eines Gesellschafters, Zweck, Sitz, Beginn, Gesellschafter 1: Name, Gesellschafter 1: Beitrag, Gesellschafter 1: Beteiligung, Gesellschafter 2: Name, Gesellschafter 2: Beitrag, Gesellschafter 2: Beteiligung. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Zweck und Sitz

Beginn

Dauer

Gesellschafter 1

Gesellschafter 2

Geschäftsführung und Beschlüsse

Geschäftsführung

Vertretung nach außen (bei Auftreten im Rechtsverkehr)

Beschlüsse

Haftung, Kündigung, Tod

Kündigung

Tod eines Gesellschafters

Weitere Regeln

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen GbR, GesbR und einfacher Gesellschaft?

Es ist dieselbe Grundform in drei Rechtsordnungen: In Deutschland die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB), die seit dem MoPeG rechtsfähig sein kann, wenn sie am Rechtsverkehr teilnehmen soll (§ 705 Abs. 2 BGB). In Österreich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 1175 ff. ABGB), die nicht rechtsfähig ist, aber als Außengesellschaft auftreten kann (§ 1175 Abs. 2, § 1176 ABGB). In der Schweiz die einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Haften die Gesellschafter persönlich?

Ja, gegenüber Dritten: in Deutschland als Gesamtschuldner persönlich, abweichende Vereinbarungen wirken nicht gegen Dritte (§ 721 BGB); in Österreich als Gesamtschuldner, wenn mit dem Dritten nichts anderes vereinbart ist (§ 1199 Abs. 1 ABGB); in der Schweiz solidarisch unter Vorbehalt anderer Vereinbarung (Art. 544 Abs. 3 OR). Das Muster enthält deshalb nur eine Regel zum Ausgleich untereinander.

Wie kündigt ein Gesellschafter?

In Deutschland bei unbestimmter Dauer mit drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres (§ 725 Abs. 1 BGB), in Österreich nur zum Schluss eines Geschäftsjahres mit mindestens sechs Monaten Frist (§ 1209 Abs. 1 ABGB), in der Schweiz mit sechs Monaten, bei jährlichem Abschluss auf das Ende des Geschäftsjahres (Art. 546 OR). Die Kündigung aus wichtigem Grund lässt sich in keinem der drei Länder ausschließen.

Was passiert beim Tod eines Gesellschafters?

In Deutschland scheidet er aus, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB); mit einer Fortsetzungsklausel geht der Anteil auf die Erben über (§ 711 Abs. 2 BGB). In Österreich und der Schweiz löst der Tod die Gesellschaft auf, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 1208 Z 5 ABGB, Art. 545 Abs. 1 Ziff. 2 OR). Das Muster fragt es ausdrücklich ab.

Warum müssen die Beteiligungen 100 Prozent ergeben?

Stimmkraft und Anteil an Gewinn und Verlust richten sich nach den Beteiligungen (§ 709 Abs. 3 BGB, § 1195 Abs. 2 ABGB, Art. 533 OR); ergeben sie nicht 100 Prozent, bleibt unklar, wie verteilt wird. Das Werkzeug sperrt den Download, bis die Summe stimmt.

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