← Zurück zu allen Vertragsvorlagen Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

Geschäftsführervertrag erstellen

Vertretung und Vergütung festlegen, Kündigung und Wettbewerbsverbot nach Landesrecht regeln, PDF herunterladen.

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.
Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

Muster laden:

Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Gesellschaft, Geschäftsführer, Vertretung, Jahresgehalt, Variable Vergütung, Urlaub, Lohnfortzahlung, D&O-Versicherung, Beginn, Befristung, Wettbewerbsverbot. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Aufgaben und Vertretung

Vertretung

Dienstort und Vergütung

Variable Vergütung

Urlaub, Krankheit, Versicherung

D&O-Versicherung durch die Gesellschaft?

Haftung gegenüber der Gesellschaft

Laufzeit und Kündigung

Befristet?

Abberufung beendet auch den Vertrag?

Nach dem Vertragsende

Wettbewerbsverbot nach Vertragsende

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Wer schließt den Vertrag für die GmbH ab?

Die Gesellschafter, die auch über Bestellung und Abberufung entscheiden (§ 46 Nr. 5 GmbHG; Art. 804 Abs. 2 Ziff. 2 OR). In Österreich vertritt ein bestehender Aufsichtsrat die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit den Geschäftsführern (§ 30l Abs. 1 GmbHG).

Braucht ein Geschäftsführer eine Befreiung von § 181 BGB?

Nur wenn er Geschäfte zwischen der Gesellschaft und sich selbst oder einem Dritten, den er vertritt, abschließen soll. Die Befreiung gehört zur Vertretungsbefugnis und wird im Handelsregister eingetragen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG). In Österreich braucht ein solches Geschäft vorher die Zustimmung des Aufsichtsrats oder der übrigen Geschäftsführer (§ 25 Abs. 4 GmbHG), in der Schweiz Schriftform (Art. 718b OR).

Muss für ein Wettbewerbsverbot eine Entschädigung gezahlt werden?

In Deutschland nicht: einem GmbH-Geschäftsführer muss keine Karenzentschädigung versprochen werden; das Verbot darf aber nach Ort, Zeit und Gegenstand nicht über das Notwendige hinausgehen (BGH, 23. April 2024 – II ZR 99/22). In Österreich gilt für angestellte Geschäftsführer höchstens ein Jahr und eine Entgeltgrenze (§ 36 AngG), in der Schweiz Schriftform und angemessene Begrenzung (Art. 340, 340a OR).

Endet der Vertrag mit der Abberufung?

Nicht von selbst: Bestellung und Anstellung sind getrennt; die Abberufung lässt Ansprüche aus dem Vertrag unberührt (§ 38 Abs. 1 GmbHG; § 16 Abs. 1 GmbHG; Art. 815 Abs. 5 OR). Der Vertrag kann vorsehen, dass die Abberufung zugleich als Kündigung zum nächsten Termin gilt.

Passend zu diesem Werkzeug