Gewerbemietvertrag erstellen
Miete, Laufzeit und Umsatzsteuer einstellen, Sperren prüfen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Mietrechtsgesetz (MRG)
Parteien
Mietgegenstand
Art der Räume
Konkurrenzschutz
Mietzeit
Beginn
Dauer
Ende
Miete und Nebenkosten
Nettomiete pro Monat
Nebenkosten
Nebenkosten pro Monat (optional)
Zahlung im Voraus
Umsatzsteuer und Wertsicherung
Umsatzsteuer
Indexmiete
Anpassung
Anpassung ab einer Änderung um (Prozent)
Sicherheit
Kaution
Instandhaltung, Untervermietung, Kündigung
Instandhaltung
Untervermietung
Kündigungsfrist
Weitere Angaben
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- HinweisMietzeit über ein Jahr. Ein Mietvertrag über Räume, die keine Wohnräume sind, der für längere Zeit als ein Jahr nicht in Textform geschlossen wird, gilt für unbestimmte Zeit (§ 578 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 550 BGB).
- SchriftformKündigung. Diese Vorlage vereinbart Schriftform für die Kündigung.
- FormfreiUnbefristet: formfrei. Verträge sind im Allgemeinen formfrei (§ 883 ABGB). Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- FormfreiBefristet: formfrei. Ohne Anwendung des Mietrechtsgesetzes gilt der Grundsatz der Formfreiheit (§ 883 ABGB). Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- SchriftformBefristung. Der Mietvertrag erlischt durch Zeitablauf nur, wenn schriftlich vereinbart wurde, dass er durch den Ablauf der bedungenen Zeit erlischt (§ 29 Abs. 1 Z 3 lit. a MRG).
- FormfreiMietvertrag. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR). Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- SchriftformKündigung. Vermieter und Mieter von Geschäftsräumen müssen schriftlich kündigen (Art. 266l Abs. 1 OR); der Vermieter verwendet dafür ein vom Kanton genehmigtes Formular (Abs. 2).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur. Formfrei außer in gesetzlichen Fällen (§ 883 ABGB); bei Schriftlichkeit gilt die Unterschrift (§ 886 ABGB), ersetzbar durch qualifizierte Signatur (§ 4 Abs. 1 SVG).
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur. Formfrei außer in gesetzlichen Fällen (Art. 11 Abs. 1 OR); bei Schriftform unterschreiben alle Verpflichteten eigenhändig (Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 OR), gleichgestellt ist die qualifizierte Signatur mit Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Nebenkosten-PrüferBetriebskostenabrechnung prüfen (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- MWST-Rechner SchweizMehrwertsteuer mit den Schweizer Sätzen (öffnet in neuem Tab)
- Gewerbesteuer-RechnerGewerbesteuer nach Hebesatz (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen?
In Deutschland ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahrs zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig (§ 580a Abs. 2 BGB). In der Schweiz beträgt die Frist sechs Monate auf einen ortsüblichen Termin oder auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer (Art. 266d OR). In Österreich gilt ohne Vereinbarung der Quartalstermin mit drei Monaten Frist (§ 560 Abs. 1 Z 2 lit. e ZPO); der Vermieter kann im Anwendungsbereich des MRG nur aus wichtigen Gründen kündigen (§ 30 Abs. 1 MRG).
Muss der Gewerbemietvertrag schriftlich sein?
In Deutschland genügt Textform; ein Vertrag über ein Jahr hinaus, der nicht in Textform geschlossen wird, gilt für unbestimmte Zeit (§ 578 Abs. 1 Satz 2 BGB). In Österreich erlischt ein befristeter Mietvertrag nur durch Zeitablauf, wenn das schriftlich vereinbart wurde (§ 29 Abs. 1 Z 3 lit. a MRG). In der Schweiz ist der Vertrag formfrei, die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Art. 266l Abs. 1 OR).
Wann darf eine Indexmiete vereinbart werden?
In Deutschland ist eine Preisklausel nach dem Verbraucherpreisindex zulässig, wenn der Vertrag mindestens zehn Jahre läuft, der Vermieter mindestens zehn Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichtet oder der Mieter die Mietzeit auf mindestens zehn Jahre verlängern kann (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. d, e PrKG); einseitige Erhöhungen ohne Rückgang sind unangemessen (§ 2 Abs. 3 PrKG). In der Schweiz ist sie nur bei einem Mietvertrag für mindestens fünf Jahre und mit dem Landesindex der Konsumentenpreise gültig (Art. 269b OR).
Wann darf der Vermieter Umsatzsteuer ausweisen?
Die Vermietung von Grundstücken ist in Deutschland steuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG); der Vermieter kann verzichten, wenn der Mieter Unternehmer ist und das Grundstück ausschließlich für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs. 1, 2 UStG). In Österreich gilt Vergleichbares mit „nahezu ausschließlich“ (§ 6 Abs. 2 UStG 1994). In der Schweiz ist die Option möglich, außer bei ausschließlicher Wohnnutzung (Art. 22 MWSTG).
Was regelt der Konkurrenzschutz?
Er bindet den Vermieter, im Gebäude keine Flächen an Wettbewerber mit demselben Hauptsortiment zu vermieten. Das Muster nimmt ihn nur auf ausdrücklichen Wunsch mit dem genannten Sortiment auf.