Handelsvertretervertrag erstellen
Gebiet und Provision eintragen, gesetzliche Fristen übernehmen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Tätigkeit
Befugnis
Gebiet ausschließlich?
Während des Vertrags Wettbewerber vertreten?
Provision
Abrechnung
Beginn und Kündigung
Nach dem Vertragsende
Wettbewerbsverbot nach Vertragsende
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiFormfrei. Der Vertrag selbst ist formfrei; jede Seite kann aber eine unterzeichnete Urkunde verlangen (§ 85 HGB).
- HinweisWettbewerbsabrede schriftlich. Ein Wettbewerbsverbot nach Vertragsende braucht die Schriftform und eine vom Unternehmer unterzeichnete Urkunde für den Handelsvertreter (§ 90a Abs. 1 Satz 1 HGB). Unterschreiben Sie deshalb auf Papier.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB). Unterschreiben Sie beide.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR).
- HinweisKonkurrenzverbot schriftlich. Ein Konkurrenzverbot nach Vertragsende bedarf der Schriftform (Art. 418d Abs. 2, Art. 340 Abs. 1 OR). Unterschreiben Sie auf Papier.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- Mehrwertsteuer-RechnerNetto, Brutto und Steuer, auch für Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- VerjährungsrechnerWann Ansprüche verjähren (öffnet in neuem Tab)
- eSignPDF im Browser unterschreiben (Bild-Unterschrift) (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Kann man den Ausgleichsanspruch ausschließen?
Nein, nicht im Voraus. Er beträgt höchstens eine durchschnittliche Jahresprovision der letzten fünf Jahre und ist binnen eines Jahres nach Vertragsende geltend zu machen (§ 89b HGB; § 24 HVertrG). In der Schweiz ist die Kundschaftsentschädigung unabdingbar (Art. 418u OR).
Ist ein Wettbewerbsverbot nach Vertragsende erlaubt?
In Deutschland höchstens für zwei Jahre, schriftlich und nur gegen eine angemessene Entschädigung (§ 90a HGB). In Österreich ist es unwirksam (§ 25 HVertrG). In der Schweiz gelten die Regeln des Arbeitsvertrags entsprechend, und der Agent erhält ein besonderes Entgelt (Art. 418d Abs. 2 OR).
Welche Kündigungsfristen gelten?
Deutschland: im ersten Jahr 1 Monat, im zweiten 2, im dritten bis fünften 3 und danach 6 Monate zum Monatsende (§ 89 HGB). Österreich: 1 Monat, dann je angefangenem Vertragsjahr einen Monat mehr bis 6 Monate (§ 21 HVertrG). Schweiz: im ersten Jahr auf Ende des Folgemonats, danach 2 Monate auf Quartalsende (Art. 418q OR).
Wie oft muss abgerechnet werden?
In Deutschland monatlich, höchstens alle drei Monate (§ 87c HGB), in Österreich spätestens am Monatsende nach dem Quartal (§ 14 HVertrG). In der Schweiz mangels Abrede halbjährlich (Art. 418i OR).