Homeoffice-Vereinbarung erstellen
Tage, Ort und Arbeitsmittel festlegen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Parteien
Umfang und Ort
Form
Arbeitszeit
Arbeitsmittel und Kosten
Arbeitsmittel
Währung
Datenschutz
Beendigung
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiKeine besondere Form vorgeschrieben. Unterschreiben Sie beide. Ein fester Telearbeitsplatz entsteht erst, wenn die Bedingungen vertraglich festgelegt sind und der Arbeitgeber die Ausstattung bereitstellt (§ 2 Abs. 7 ArbStättV).
- SchriftlichSchriftlich vereinbaren. Telearbeit samt Örtlichkeiten ist aus Beweisgründen schriftlich zu vereinbaren (§ 2h Abs. 2 AVRAG).
- FormfreiFormfrei. Verträge sind formfrei, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR). Eine Auslagenpauschale muss aber schriftlich vereinbart werden (Art. 327a Abs. 2 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Homeoffice-PauschaleWas Sie steuerlich absetzen können (öffnet in neuem Tab)
- Brutto-Netto-RechnerNettolohn aus dem Bruttogehalt (öffnet in neuem Tab)
- Brutto-Netto-Rechner ÖsterreichNettolohn nach österreichischem Recht (öffnet in neuem Tab)
- Brutto-Netto-Rechner SchweizNettolohn nach Schweizer Recht (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Ist Homeoffice dasselbe wie ein Telearbeitsplatz?
In Deutschland nicht: Ein Telearbeitsplatz ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, mit vertraglich festgelegter Arbeitszeit und bereitgestellter Ausstattung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV); dafür gelten Teile der Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten an wechselnden Orten ist etwas anderes. In Österreich heißt beides Telearbeit (§ 2h AVRAG).
Muss die Vereinbarung schriftlich sein?
In Österreich ja, aus Beweisgründen und samt den Örtlichkeiten (§ 2h Abs. 2 AVRAG). In der Schweiz muss eine Auslagenpauschale schriftlich vereinbart werden (Art. 327a Abs. 2 OR). In Deutschland ist keine Form vorgeschrieben.
Wer zahlt Laptop, Strom und Internet?
In Österreich stellt der Arbeitgeber die digitalen Arbeitsmittel bereit oder trägt die angemessenen Kosten, auch pauschal (§ 2h Abs. 3 AVRAG). In der Schweiz rüstet der Arbeitgeber mit Geräten aus und ersetzt notwendige Auslagen (Art. 327, 327a OR). In Deutschland regelt es die Vereinbarung.
Kann das Homeoffice wieder beendet werden?
In Österreich kann jede Seite aus wichtigem Grund mit einem Monat zum Monatsletzten kündigen (§ 2h Abs. 4 AVRAG). Das Muster sieht zusätzlich in allen drei Ländern eine Beendigung aus sachlichem Grund mit einer Frist vor, die Sie wählen.