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Homeoffice-Vereinbarung erstellen

Tage, Ort und Arbeitsmittel festlegen, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

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Welches Recht?

Land

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Parteien

Umfang und Ort

Form

Arbeitszeit

Arbeitsmittel und Kosten

Arbeitsmittel

Währung

Datenschutz

Beendigung

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Ist Homeoffice dasselbe wie ein Telearbeitsplatz?

In Deutschland nicht: Ein Telearbeitsplatz ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, mit vertraglich festgelegter Arbeitszeit und bereitgestellter Ausstattung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV); dafür gelten Teile der Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten an wechselnden Orten ist etwas anderes. In Österreich heißt beides Telearbeit (§ 2h AVRAG).

Muss die Vereinbarung schriftlich sein?

In Österreich ja, aus Beweisgründen und samt den Örtlichkeiten (§ 2h Abs. 2 AVRAG). In der Schweiz muss eine Auslagenpauschale schriftlich vereinbart werden (Art. 327a Abs. 2 OR). In Deutschland ist keine Form vorgeschrieben.

Wer zahlt Laptop, Strom und Internet?

In Österreich stellt der Arbeitgeber die digitalen Arbeitsmittel bereit oder trägt die angemessenen Kosten, auch pauschal (§ 2h Abs. 3 AVRAG). In der Schweiz rüstet der Arbeitgeber mit Geräten aus und ersetzt notwendige Auslagen (Art. 327, 327a OR). In Deutschland regelt es die Vereinbarung.

Kann das Homeoffice wieder beendet werden?

In Österreich kann jede Seite aus wichtigem Grund mit einem Monat zum Monatsletzten kündigen (§ 2h Abs. 4 AVRAG). Das Muster sieht zusätzlich in allen drei Ländern eine Beendigung aus sachlichem Grund mit einer Frist vor, die Sie wählen.

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