← Zurück zu allen Vertragsvorlagen Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

Jagdpachtvertrag erstellen

Revier und Pachtzeit festlegen, Pachtzins berechnen lassen, Wildschaden regeln, PDF herunterladen.

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.
Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. In Österreich nur Eigenjagd in Oberösterreich und Niederösterreich, in der Schweiz nur Revierjagd; Landes- und Kantonsrecht können abweichen.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

Muster laden:

Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Verpächter, Pächter, Revier, Fläche, Beginn, Laufzeit, Pachtzins, Fälligkeit, Jagderlaubnisse an Dritte, Jagdschein, Versicherung. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Revier

Pachtzeit und Pachtzins

Pachtzins

Wildschaden und Jagdbetrieb

In Österreich und der Schweiz richtet sich die Wildschadenshaftung nach dem Landes- bzw. Kantonsrecht. Eine Begrenzung gegenüber Geschädigten bietet das Formular nicht an.

Jagderlaubnisse an Dritte

Pächter und Versicherung

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Muss der Jagdpachtvertrag schriftlich sein?

In Deutschland ja: der Vertrag ist schriftlich abzuschließen, und ein Vertrag, der dieser Vorschrift nicht entspricht, ist nichtig (§ 11 Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 BJagdG). Er ist außerdem der Behörde anzuzeigen; sie kann ihn binnen drei Wochen beanstanden (§ 12 BJagdG).

Wie lange läuft ein Jagdpachtvertrag?

In Deutschland soll die Pachtdauer mindestens neun Jahre betragen (§ 11 Abs. 4 Satz 2 BJagdG). In Österreich folgt sie der Jagdperiode: in Niederösterreich neun Jagdjahre (§ 11 NÖ JagdG 1974), in Oberösterreich neun oder sechs Jahre (§ 3 Abs. 2 Oö. JagdG 2024).

Wer zahlt den Wildschaden?

In Deutschland trifft die Ersatzpflicht bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk den Pächter nur, wenn er den Ersatz übernommen hat (§ 29 Abs. 1 BJagdG); das Formular kann die Übernahme voll, bis zu einem Höchstbetrag oder gar nicht regeln. In Österreich ersetzt der Jagdausübungsberechtigte Wildschäden nach dem Landesgesetz (Oö. § 63, NÖ § 101); in der Schweiz regelt der Kanton die Entschädigung (Art. 13 Abs. 2 JSG).

Wer darf pachten?

In Deutschland nur, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher während dreier Jahre einen solchen in Deutschland hatte; zudem höchstens 1.000 Hektar (§ 11 Abs. 3 und 5 BJagdG). Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, schließt einen nichtigen Vertrag (§ 11 Abs. 6 BJagdG).

Warum fehlt die Genossenschaftsjagd in Österreich und die Patentjagd in der Schweiz?

In Österreich bestimmt das Land das Verfahren der Verpachtung der Genossenschaftsjagd, in Niederösterreich sogar das Vertragsmuster (§ 41 Abs. 1 NÖ JagdG 1974). In der Patentjagd erteilt der Kanton die Berechtigung selbst; einen Revierpachtvertrag gibt es dort nicht. Beides kann dieses Formular nicht abbilden.

Passend zu diesem Werkzeug