Kaufvertrag erstellen: bewegliche Sachen
Recht wählen, Preis einstellen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht, welche Währung, wer verkauft an wen?
Land
Währung
Wer verkauft an wen?
Verkäufer und Käufer
Kaufgegenstand
Menge
Zustand
Kaufpreis und Zahlung
Kaufpreis
Umsatzsteuer im Preis
Zahlung
Übergabe oder Versand
Versandkosten trägt
Käufer und Verkäufer in verschiedenen Ländern?
Sitz der Parteien
Bei Sitz in verschiedenen Ländern kann das CISG gelten; der Ausschluss hat keine Vorgabe.
UN-Kaufrecht (CISG)
Gewährleistung
Gewährleistung
Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist und nicht für Zugesichertes. Zwischen Unternehmern strenger geprüft; nicht Teil des Musters.
Zusatzbausteine
Anlagen & Anhänge (optional)
Ort & Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiKeine Form vorgeschrieben. In den für dieses Muster geprüften Normen ist für den Kauf einer beweglichen Sache keine Form vorgeschrieben. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig; das ist der übliche Nachweis. Bei einer Versendung ins Ausland bewahren Sie die Unterschriften beider Seiten auf.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB); für den Kauf einer beweglichen Sache wurde keine Formvorschrift gefunden. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig als Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR); für den Kauf einer beweglichen Sache wurde keine gefunden (Grundstückskauf: Art. 216 OR, nicht einschlägig). Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig als Nachweis.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Verträge sind formfrei, außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen (§ 883 ABGB). Ist Schriftlichkeit vorgeschrieben oder vereinbart, kommt der Vertrag durch die Unterschrift der Parteien zustande (§ 886 ABGB); eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit (§ 4 Abs. 1 SVG).
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Formfreiheit, außer das Gesetz schreibt eine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR). Bei gesetzlicher Schriftform tragen alle Verpflichteten ihre Unterschrift (Art. 13 Abs. 1 OR); sie ist eigenhändig zu schreiben (Art. 14 Abs. 1 OR). Gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
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Häufige Fragen
Für wen ist dieser Kaufvertrag gedacht?
Für den Kauf beweglicher Sachen zwischen zwei Privatpersonen oder zwischen zwei Unternehmern, etwa Geräte, Möbel, Maschinen oder Werkzeug. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, gelten zwingende Verbraucherschutzregeln (Deutschland: §§ 474 ff. BGB, Österreich: KSchG und VGG). Dafür bietet der Generator keinen Vertrag an. Für Fahrzeuge gibt es den KFZ-Kaufvertrag.
Darf ich die Gewährleistung ausschließen?
Zwischen Privatpersonen ja, aber mit Grenzen. In Deutschland kann sich der Verkäufer nicht auf den Ausschluss berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB). In Österreich ist ein ausdrücklicher Verzicht möglich (§ 929 ABGB), doch §§ 923 und 928 ABGB bleiben. In der Schweiz ist die Wegbedingung ungültig, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR). Zwischen Unternehmern wird ein Ausschluss in vorformulierten Bedingungen strenger geprüft; das prüft das Muster nicht.
Was bedeutet die Mängelrüge zwischen Unternehmern?
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, muss der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen; unterlässt er das, gilt die Ware als genehmigt (Deutschland: § 377 HGB). In Österreich gilt Entsprechendes mit angemessener Frist (§ 377 UGB), in der Schweiz mit sofortiger Anzeige (Art. 201 OR). Der Baustein nimmt diese Pflicht in den Vertrag auf.
Was ist das UN-Kaufrecht (CISG), und warum muss ich wählen?
Das CISG gilt für Kaufverträge über Waren zwischen Parteien mit Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten (Art. 1 Abs. 1 Buchst. a CISG); Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Vertragsstaaten. Die Parteien können es ausschließen (Art. 6 CISG). Bei Ware für den persönlichen Gebrauch findet es keine Anwendung (Art. 2 Buchst. a CISG). Weil ein Ausschluss eine Rechtsentscheidung ist, hat das Formular dafür keine Vorgabe: Bei Sitz in verschiedenen Ländern müssen Sie wählen.
Gibt es eine Rechtswahlklausel nach Rom I?
Das Muster wählt das Recht des Landes, das Sie oben angeben. Eine Aussage zu einzelnen Vorschriften der Rom-I-Verordnung trifft es nicht, weil der Wortlaut dafür hier nicht geprüft werden konnte.
Kann ich einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren?
In Deutschland ja (§ 449 BGB); er wirkt aber nur, wenn die Sache vor der vollständigen Zahlung übergeben wird. In der Schweiz ist er nur mit Eintrag im Register am Wohnort des Erwerbers wirksam (Art. 715 Abs. 1 ZGB), das kann ein Formular nicht leisten. Für Österreich wird er hier nicht angeboten.
Werden meine Angaben hochgeladen?
Nein. Es werden keine Daten an einen Server übertragen; das PDF entsteht in Ihrem Browser. Damit eine Eingabe nach dem Neuladen nicht verloren ist, merkt sich der Browser den Zwischenstand auf diesem Gerät; im Formular lässt er sich löschen.
Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?
Nein. Der Vertrag ist ein allgemeines Muster. Er prüft weder Ihren Einzelfall noch die Umsatzsteuer bei Lieferungen über die Grenze.