KI-Entwicklungsvertrag erstellen
Vorhaben beschreiben, Abnahme messbar machen, Rechte an Modell und Daten regeln, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Vorhaben
Was wird entwickelt?
Trainingsdaten
Wer stellt die Trainingsdaten?
Enthalten die Daten personenbezogene Daten?
Vergütung und Abnahme
Vergütung
Rechenkosten fürs Training
Rechte und Haftung
Rechte an Code und Modell
Haftung für leichte Fahrlässigkeit
Termine
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiFormfrei. Der Vertrag braucht keine Form. Legen Sie Testdatensatz, Metrik und Schwelle vor Beginn fest – sonst gibt es keinen messbaren Maßstab für die Abnahme.
- HinweisPersonendaten: eigener Vertrag. Enthalten die Trainingsdaten personenbezogene Daten, brauchen Sie vorher einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
- HinweisPersonendaten: eigener Vertrag. Enthalten die Trainingsdaten Personendaten, brauchen Sie vorher einen Auftragsbearbeitungsvertrag (Art. 9 DSG).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- Mehrwertsteuer-RechnerNetto, Brutto und Steuer, auch für Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- eSignPDF im Browser unterschreiben (Bild-Unterschrift) (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Wer haftet für falsche Antworten („Halluzinationen“)?
Der Vertrag macht die Qualität messbar: vor Beginn werden Testdatensatz, Metrik und Mindestwert festgelegt. Geschuldet ist dieser Wert, nicht die Richtigkeit jeder einzelnen Ausgabe. Der Auftraggeber setzt Ausgaben, die über Menschen, Geld oder Rechte entscheiden, nur nach menschlicher Prüfung ein. Die Haftung für Vorsatz kann nicht im Voraus erlassen werden (§ 276 Abs. 3 BGB); in der Schweiz ist ein Ausschluss für Absicht und grobe Fahrlässigkeit nichtig (Art. 100 Abs. 1 OR). Der Vertrag lässt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden unbeschränkt.
Wem gehören Modell, Gewichte und Ausgaben?
Am Code räumt der Entwickler Nutzungsrechte ein (§§ 31, 69a UrhG; §§ 24, 40a UrhG Österreich; Art. 16 URG). Ob an Modellgewichten oder KI-Ausgaben ein Urheberrecht entsteht, hängt davon ab, ob eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Der Vertrag ordnet die Nutzung deshalb zusätzlich zwischen den Parteien zu.
Dürfen fremde Texte und Bilder zum Training verwendet werden?
In Deutschland und Österreich ist Text und Data Mining mit rechtmäßig zugänglichen Werken erlaubt, solange der Rechtsinhaber es nicht – online maschinenlesbar – vorbehalten hat (§ 44b UrhG; § 42h Abs. 6 UrhG). In der Schweiz erlaubt das Gesetz es nur zur wissenschaftlichen Forschung (Art. 24d URG).
Was ist mit personenbezogenen Daten?
Werden sie zum Training übergeben, verarbeitet der Entwickler sie im Auftrag. Dafür braucht es vorher einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO, in der Schweiz nach Art. 9 DSG. Der Vertrag verbietet außerdem, Daten des Auftraggebers in fremde KI-Dienste einzugeben, die sie selbst nutzen dürfen.