Landpachtvertrag erstellen
Flächen und Pachtzeit festlegen, Pachtzins berechnen lassen, Bewirtschaftung regeln, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Flächen
Nutzung
Pachtzeit und Pachtzins
Kürzere Dauer von der Behörde bewilligt?
Zahlung
Bewirtschaftung
Flächenbezogene Beihilfen
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- HinweisTextform ab zwei Jahren. Ein Landpachtvertrag über mehr als zwei Jahre muss mindestens in Textform geschlossen werden, sonst gilt er für unbestimmte Zeit (§ 585a BGB). Drucken und beide unterschreiben.
- HinweisAnzeige bei der Behörde. Der Verpächter zeigt den Vertrag binnen eines Monats der zuständigen Behörde an, soweit das Landpachtverkehrsgesetz es verlangt (§ 2 LPachtVG); sie kann ihn beanstanden (§ 4 LPachtVG).
- FormfreiFormfrei. Das Landpachtgesetz verlangt keine Form. Unterschreiben Sie beide, damit die Absprachen belegt sind. Auf die Rechte des Gesetzes, etwa die gerichtliche Verlängerung, kann nicht verzichtet werden (§ 2 Abs. 1 LPG).
- HinweisSchriftlich kündigen. Der Pachtvertrag selbst ist formfrei; eine Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt (Art. 16 Abs. 1 LPG). Der Pachtzins unterliegt der behördlichen Kontrolle (Art. 43 bis 45 LPG).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- MWST-Rechner SchweizMehrwertsteuer mit den Schweizer Sätzen (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Muss ein Landpachtvertrag schriftlich sein?
In Deutschland gilt der Vertrag für unbestimmte Zeit, wenn er für längere Zeit als zwei Jahre nicht in Textform geschlossen wird (§ 585a BGB); zudem ist er der Behörde anzuzeigen (§ 2 LPachtVG). Das österreichische Landpachtgesetz und das schweizerische LPG kennen für den Vertrag selbst keine Form; eine Kündigung nach dem LPG ist nur schriftlich gültig (Art. 16 Abs. 1 LPG).
Wie lange muss die Pachtzeit sein?
In Deutschland gibt es keine Mindestdauer. In der Schweiz beträgt die erste Pachtdauer für einzelne Grundstücke mindestens sechs Jahre, kürzer nur mit Bewilligung der Behörde (Art. 7 LPG). In Österreich kann der Pächter bei kürzerer Dauer als der Richtpachtzeit von fünf Jahren gerichtlich die Verlängerung beantragen (§§ 5 bis 7 Landpachtgesetz).
Wie wird der Pachtzins berechnet?
Als Hektarsatz mal Fläche: bei 12,5 ha und 450 € je Hektar sind das 5.625 € im Jahr und 67.500 € über 12 Jahre. Er sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen und kann behördlich oder gerichtlich überprüft werden (§ 4 LPachtVG; § 11 Landpachtgesetz; Art. 43 bis 45 LPG).
Wer trägt Reparaturen an Wegen und Gräben?
Der Pächter trägt die gewöhnlichen Ausbesserungen, etwa an Wegen, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen (§ 586 Abs. 1 BGB; Art. 22 Abs. 3 LPG). Hauptreparaturen schuldet in der Schweiz der Verpächter (Art. 22 Abs. 1 LPG).