Location-Mietvertrag erstellen
Räume, Zeit und Miete eintragen, Absagen regeln, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Räume und Veranstaltung
Mietzeit
Miete und Kaution
Umsatzsteuer
Nebenkosten
Strom, Wasser, Heizung und Endreinigung
Reinigung
Auflagen
Öffentliche Musik
Veranstalterhaftpflicht
Absage durch den Mieter
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiFormfrei. Das Gesetz schreibt für diesen Vertrag keine Form vor. Unterschreiben Sie beide, damit die Absprachen belegt sind.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB). Unterschreiben Sie beide.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Mehrwertsteuer-RechnerNetto, Brutto und Steuer, auch für Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)
- Mietkaution-RechnerHöhe und Obergrenze der Kaution (öffnet in neuem Tab)
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Was gilt, wenn der Mieter absagt?
Ohne Vereinbarung bleibt die Miete in Deutschland geschuldet; der Vermieter muss sich aber anrechnen lassen, was er erspart und durch eine andere Vermietung einnimmt (§ 537 Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine Staffel ist eine Pauschale: in Österreich mäßigt das Gericht sie, wenn sie übermäßig ist (§ 1336 Abs. 2 ABGB), in der Schweiz setzt es sie herab (Art. 163 Abs. 3 OR).
Wer kümmert sich um Sperrzeit und Lärm?
Der Mieter als Veranstalter. Sperrzeiten und Lärmschutz regeln Land und Gemeinde; der Vermieter kennt meist die Auflagen für seine Räume.
Muss ich Musik anmelden?
Öffentlich gespielte Musik meldet der Veranstalter bei der Verwertungsgesellschaft an: GEMA in Deutschland, AKM in Österreich, SUISA in der Schweiz.