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Model-Release erstellen

Shooting und Vergütung eintragen, Nutzungen einzeln freigeben, PDF herunterladen und beide unterschreiben.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Fotograf, Model, Minderjährig, Ort, Thema, Aktaufnahmen, Vergütung, Anzahl Bilder, Dauer der Nutzung, Gebiet, Bearbeitung, Nennung des Models. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Ist das Model minderjährig?

Shooting

Akt- oder Nacktaufnahmen?

Vergütung

Vergütung

Nutzung

Wählen Sie mindestens eine Nutzung.

Dauer der Nutzung

Bearbeitung und Nennung

Bearbeitung

Wie wird das Model genannt?

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Was bedeutet TFP?

Time for Print: Model und Fotograf arbeiten ohne Honorar; das Model erhält bearbeitete Bilder für die eigene Präsentation, der Fotograf die Rechte für sein Portfolio. Kommerzielle Nutzungen wie Werbung werden meist gegen Honorar vereinbart.

Braucht man für jedes Foto eine Einwilligung?

Für das Verbreiten von Bildnissen grundsätzlich ja (§ 22 KUG), mit Ausnahmen etwa für Personen als Beiwerk oder bei Versammlungen (§ 23 KUG). In Österreich dürfen Bildnisse nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt würden (§ 78 UrhG). In der Schweiz rechtfertigt die Einwilligung den Eingriff in die Persönlichkeit (Art. 28 ZGB).

Kann das Model die Einwilligung widerrufen?

Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung nach der DSGVO beruht, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Das KUG selbst regelt keinen Widerruf. Der Vertrag stützt die Verarbeitung auf den Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und erlaubt zusätzlich einen Widerruf aus wichtigem Grund für künftige Nutzungen.

Wem gehören die Fotos?

Die Rechte an den Aufnahmen hat der Fotograf (§ 72 UrhG; § 74 UrhG Österreich; Art. 2 Abs. 3bis URG). Das Model behält das Recht am eigenen Bild und erlaubt die Nutzung nur im vereinbarten Umfang.

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