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Motorrad-Kaufvertrag erstellen

Fahrzeugdaten, Zustand und Preis eintragen, Gewährleistung wählen, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Verkäufer ist

Noch zu wählen: Land, Währung, Verkäufer ist, Unfallschäden, Umfaller, Stürze, Nachlackierung, Zahlung, Gewährleistung, Leistung, Hubraum. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Verkäufer

Käufer

Motorrad

Bauart

Hubraum (cm³)

Leistung (kW)

Kilometerstand laut Tacho

Prüfung, Halter und Schlüssel

Zustand

Unfallschäden

„Kein Unfallschaden bekannt“ ist eine Angabe nach Kenntnisstand; ein verschwiegener bekannter Schaden entwertet den Ausschluss (DE § 444 BGB, AT §§ 923, 928 ABGB, CH Art. 199 OR).

Umfaller, Stürze, Nachlackierung

Auch ein kleiner Umfaller zählt: Was der Verkäufer weiß und verschweigt, entwertet den Gewährleistungsausschluss.

Kaufpreis und Zahlung

Kaufpreis

Zahlung

Übergabe

Gewährleistung

Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist und nicht für Zugesichertes; die Grenzen unterscheiden sich je Land.

Zusatzbausteine

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Darf ich ein gebrauchtes Motorrad als Privatperson ohne Gewährleistung verkaufen?

Ja, zwischen Privatpersonen lässt sich die Sachmängelhaftung ausschließen, nicht aber bei Arglist und nicht für Zugesichertes: Deutschland § 444 BGB, Österreich §§ 923, 928, 929 ABGB, Schweiz Art. 199 OR. Verschwiegene bekannte Unfallschäden, Umfaller oder Umbauten entwerten den Ausschluss.

Was gilt für ein gedrosseltes Motorrad?

Die Klasse A2 verlangt in Deutschland eine Motorleistung von höchstens 35 kW, ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg und dass das Kraftrad nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW abgeleitet ist (§ 6 FeV). Das Werkzeug warnt bei Abweichungen und lässt die Drosselung als Zustand im Vertrag festhalten. Für Österreich und die Schweiz prüft es die Klassengrenzen nicht.

Was passiert bei einem nicht serienmäßigen Auspuff?

Die Betriebserlaubnis erlischt bei Änderungen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (§ 19 Abs. 2 StVZO), es sei denn, es werden genehmigte Teile angebaut (§ 19 Abs. 3 StVZO). Der Vertrag hält fest, ob eine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegt und mitgegeben wird.

Warum fragt der Vertrag nach Umfallern?

Ein bekannter und verschwiegener Umfaller oder Sturz ist wie ein Unfallschaden ein Umstand, der den Gewährleistungsausschluss unwirksam machen kann. Der Vertrag trägt die Angabe nach dem Kenntnisstand des Verkäufers ein.

Wer meldet das Motorrad um?

In Deutschland teilt der Verkäufer den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mit (§ 15 Abs. 5 FZV), in Österreich meldet der bisherige Zulassungsbesitzer das Fahrzeug ab, sobald er nicht mehr rechtmäßiger Besitzer ist (§ 43 Abs. 4 lit. c KFG), in der Schweiz holt der Käufer den neuen Fahrzeugausweis ein (Art. 11 Abs. 3 SVG).

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