Motorrad-Kaufvertrag erstellen
Fahrzeugdaten, Zustand und Preis eintragen, Gewährleistung wählen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Verkäufer ist
Verkäufer
Käufer
Motorrad
Bauart
Hubraum (cm³)
Leistung (kW)
Kilometerstand laut Tacho
Prüfung, Halter und Schlüssel
Zustand
Unfallschäden
„Kein Unfallschaden bekannt“ ist eine Angabe nach Kenntnisstand; ein verschwiegener bekannter Schaden entwertet den Ausschluss (DE § 444 BGB, AT §§ 923, 928 ABGB, CH Art. 199 OR).
Umfaller, Stürze, Nachlackierung
Auch ein kleiner Umfaller zählt: Was der Verkäufer weiß und verschweigt, entwertet den Gewährleistungsausschluss.
Kaufpreis und Zahlung
Kaufpreis
Zahlung
Übergabe
Gewährleistung
Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist und nicht für Zugesichertes; die Grenzen unterscheiden sich je Land.
Zusatzbausteine
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiKeine Form vorgeschrieben. In den für dieses Muster geprüften Normen ist für den Kaufvertrag über ein Fahrzeug keine Form vorgeschrieben. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig; das ist der übliche Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB); für den Fahrzeugkauf wurde keine Formvorschrift gefunden. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig als Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR); für den Fahrzeugkauf wurde keine gefunden. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig als Nachweis.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Verträge sind formfrei, außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen (§ 883 ABGB). Ist Schriftlichkeit vorgeschrieben oder vereinbart, kommt der Vertrag durch die Unterschrift der Parteien zustande (§ 886 ABGB); eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit (§ 4 Abs. 1 SVG).
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Formfreiheit, außer das Gesetz schreibt eine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR). Bei gesetzlicher Schriftform tragen alle Verpflichteten ihre Unterschrift (Art. 13 Abs. 1 OR); sie ist eigenhändig zu schreiben (Art. 14 Abs. 1 OR). Gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Kfz-Steuer-RechnerJahressteuer nach Hubraum und CO₂ (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- VerjährungsrechnerWann Ansprüche verjähren (öffnet in neuem Tab)
- eSignPDF im Browser unterschreiben (Bild-Unterschrift) (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Darf ich ein gebrauchtes Motorrad als Privatperson ohne Gewährleistung verkaufen?
Ja, zwischen Privatpersonen lässt sich die Sachmängelhaftung ausschließen, nicht aber bei Arglist und nicht für Zugesichertes: Deutschland § 444 BGB, Österreich §§ 923, 928, 929 ABGB, Schweiz Art. 199 OR. Verschwiegene bekannte Unfallschäden, Umfaller oder Umbauten entwerten den Ausschluss.
Was gilt für ein gedrosseltes Motorrad?
Die Klasse A2 verlangt in Deutschland eine Motorleistung von höchstens 35 kW, ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg und dass das Kraftrad nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 kW abgeleitet ist (§ 6 FeV). Das Werkzeug warnt bei Abweichungen und lässt die Drosselung als Zustand im Vertrag festhalten. Für Österreich und die Schweiz prüft es die Klassengrenzen nicht.
Was passiert bei einem nicht serienmäßigen Auspuff?
Die Betriebserlaubnis erlischt bei Änderungen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (§ 19 Abs. 2 StVZO), es sei denn, es werden genehmigte Teile angebaut (§ 19 Abs. 3 StVZO). Der Vertrag hält fest, ob eine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegt und mitgegeben wird.
Warum fragt der Vertrag nach Umfallern?
Ein bekannter und verschwiegener Umfaller oder Sturz ist wie ein Unfallschaden ein Umstand, der den Gewährleistungsausschluss unwirksam machen kann. Der Vertrag trägt die Angabe nach dem Kenntnisstand des Verkäufers ein.
Wer meldet das Motorrad um?
In Deutschland teilt der Verkäufer den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mit (§ 15 Abs. 5 FZV), in Österreich meldet der bisherige Zulassungsbesitzer das Fahrzeug ab, sobald er nicht mehr rechtmäßiger Besitzer ist (§ 43 Abs. 4 lit. c KFG), in der Schweiz holt der Käufer den neuen Fahrzeugausweis ein (Art. 11 Abs. 3 SVG).