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PV-Pachtvertrag erstellen

Fläche und Laufzeit festlegen, Pacht berechnen lassen, Rückbau absichern, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Eigentümer, Betreiber, Art der Fläche, Grundstück, Größe der Fläche, Leistung, Laufzeit, Entgelt, Fälligkeit, Deckungssumme, Rückbaufrist, Sicherheit ab, Rückbausicherheit. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Fläche und Anlage

Fläche

Laufzeit und Entgelt

Entgelt

Umsatzsteuer

Versicherung, Rückbau, Sicherheit

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Wem gehört die Anlage auf fremdem Dach?

Dem Betreiber, wenn sie nur zu einem vorübergehenden Zweck verbunden wird oder in Ausübung eines Rechts am Grundstück (§ 95 Abs. 1 BGB). In Österreich als Superädifikat (§ 435 ABGB). In der Schweiz ist eine auf Dauer verbundene Anlage nur mit einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit besonderes Eigentum (Art. 675 ZGB).

Warum eine Dienstbarkeit?

Der Pachtvertrag bindet nur die Parteien. Eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit sichert den Betreiber auch gegenüber späteren Eigentümern und Banken. In Deutschland ist die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Solaranlagen übertragbar (§ 1092 Abs. 3 BGB); die Eintragungsbewilligung muss öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO).

Wie hoch ist die Pacht?

Das vereinbaren die Parteien – als festen Betrag je kWp oder als Anteil an den Erlösen mit Mindestbetrag. Das Formular rechnet die Festpacht aus: bei 99 kWp und 30 € je kWp sind das 2.970 € im Jahr und 59.400 € über 20 Jahre.

Muss der Vertrag schriftlich sein?

In Deutschland ja, wenn er länger als ein Jahr läuft: sonst gilt er für unbestimmte Zeit und ist ordentlich kündbar (§ 581 Abs. 2, § 550 BGB). Nach 30 Jahren kann jede Seite kündigen (§ 544 BGB).

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