PV-Pachtvertrag erstellen
Fläche und Laufzeit festlegen, Pacht berechnen lassen, Rückbau absichern, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Fläche und Anlage
Fläche
Ertragsausfall bei Dachsanierung
Laufzeit und Entgelt
Entgelt
Umsatzsteuer
Versicherung, Rückbau, Sicherheit
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- HinweisSchriftlich. Ein Vertrag über mehr als ein Jahr muss schriftlich sein, sonst gilt er für unbestimmte Zeit und ist kündbar (§ 581 Abs. 2, § 550 BGB). Drucken und beide unterschreiben.
- HinweisDienstbarkeit: beglaubigt. Für die Eintragung im Grundbuch braucht es eine öffentlich beglaubigte Bewilligung des Eigentümers (§ 29 GBO) – das erledigt ein Notar.
- FormfreiVertrag formfrei, Dienstbarkeit durch Eintragung. Unterschreiben Sie beide. Das dingliche Recht entsteht erst mit der Eintragung ins Grundbuch (§ 481 Abs. 1 ABGB).
- HinweisDienstbarkeit: öffentliche Beurkundung. Der Pachtvertrag ist formfrei; die Dienstbarkeit braucht einen öffentlich beurkundeten Vertrag und den Grundbucheintrag (Art. 731, 732, 781 ZGB).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- Mehrwertsteuer-RechnerNetto, Brutto und Steuer, auch für Kleinunternehmer (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Wem gehört die Anlage auf fremdem Dach?
Dem Betreiber, wenn sie nur zu einem vorübergehenden Zweck verbunden wird oder in Ausübung eines Rechts am Grundstück (§ 95 Abs. 1 BGB). In Österreich als Superädifikat (§ 435 ABGB). In der Schweiz ist eine auf Dauer verbundene Anlage nur mit einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit besonderes Eigentum (Art. 675 ZGB).
Warum eine Dienstbarkeit?
Der Pachtvertrag bindet nur die Parteien. Eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit sichert den Betreiber auch gegenüber späteren Eigentümern und Banken. In Deutschland ist die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Solaranlagen übertragbar (§ 1092 Abs. 3 BGB); die Eintragungsbewilligung muss öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO).
Wie hoch ist die Pacht?
Das vereinbaren die Parteien – als festen Betrag je kWp oder als Anteil an den Erlösen mit Mindestbetrag. Das Formular rechnet die Festpacht aus: bei 99 kWp und 30 € je kWp sind das 2.970 € im Jahr und 59.400 € über 20 Jahre.
Muss der Vertrag schriftlich sein?
In Deutschland ja, wenn er länger als ein Jahr läuft: sonst gilt er für unbestimmte Zeit und ist ordentlich kündbar (§ 581 Abs. 2, § 550 BGB). Nach 30 Jahren kann jede Seite kündigen (§ 544 BGB).