Ratenzahlung vereinbaren: mit Schuldanerkenntnis
Forderung und Rate einstellen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht, welche Währung, wer schuldet wem?
Land
Währung
Wer schuldet wem?
Parteien
Forderung
Gesamtbetrag der Forderung
Raten
Monatliche Rate
Fällig jeweils
Bausteine
Nachfrist nach der Mahnung
Anlagen & Anhänge (optional)
Ort & Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- Nur von HandSchuldanerkenntnis. Zur Gültigkeit ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 781 BGB). Nur eigenhändig auf Papier. Ohne die Kachel „Schuldanerkenntnis“ entfällt das.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB); eine Formvorschrift für das Anerkenntnis wurde nicht belegt (§ 1375 ABGB regelt die Novation, nicht das Anerkenntnis). Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR); ein Schuldbekenntnis ist auch ohne Verpflichtungsgrund gültig (Art. 17 OR). Unterschreiben Sie beide zum Nachweis.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Verträge sind formfrei, außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen (§ 883 ABGB). Ist Schriftlichkeit vorgeschrieben oder vereinbart, kommt der Vertrag durch die Unterschrift der Parteien zustande (§ 886 ABGB); eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit (§ 4 Abs. 1 SVG).
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Formfreiheit, außer das Gesetz schreibt eine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR). Bei gesetzlicher Schriftform tragen alle Verpflichteten ihre Unterschrift (Art. 13 Abs. 1 OR); sie ist eigenhändig zu schreiben (Art. 14 Abs. 1 OR). Gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Tilgungsplan-RechnerRaten, Zinsen und Restschuld je Monat (öffnet in neuem Tab)
- ZinsrechnerZinsen und Verzugszinsen berechnen (öffnet in neuem Tab)
- VerjährungsrechnerWann Ansprüche verjähren (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ratenzahlung und Darlehen?
Bei der Ratenzahlung besteht die Forderung schon (etwa eine offene Rechnung); der Gläubiger stundet sie in Raten. Ein Darlehen stellt erst Geld zur Verfügung. Für ein Darlehen gibt es den Darlehensvertrag.
Warum muss ich in Deutschland von Hand unterschreiben?
Zur Gültigkeit eines Schuldanerkenntnisses ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich, und die Erteilung in elektronischer Form ist ausgeschlossen (§ 781 BGB). Ein PDF mit Bild-Unterschrift genügt dafür nicht. Ohne Schuldanerkenntnis, nur als Ratenvereinbarung, gilt diese Vorschrift nicht.
Warum zitiert das Muster für Österreich keine Norm zum Anerkenntnis?
§ 1375 ABGB regelt die Umänderung von Rechten und Verbindlichkeiten (Novation), nicht das Schuldanerkenntnis. Eine passende Norm wurde nicht belegt; das Muster nennt deshalb keine.
Was passiert bei Verzug?
Der Vertrag kann den Restbetrag fällig stellen, wenn der Schuldner eine Rate nicht zahlt und auch nach einer Mahnung mit Nachfrist nicht. Dazu kommen gesetzliche Verzugszinsen (Deutschland: § 288 BGB, Österreich: §§ 1333, 1000 ABGB, Schweiz: Art. 104 OR).
Warum gibt es keinen Verzicht auf Einwendungen?
Ob und wie weit ein solcher Verzicht wirksam ist, wurde nicht geprüft. Das Muster nimmt ihn deshalb nicht auf.
Werden meine Angaben hochgeladen?
Nein. Es werden keine Daten an einen Server übertragen; das PDF entsteht in Ihrem Browser. Damit eine Eingabe nach dem Neuladen nicht verloren ist, merkt sich der Browser den Zwischenstand auf diesem Gerät; im Formular lässt er sich löschen.
Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?
Nein. Der Vertrag ist ein allgemeines Muster und prüft weder Ihren Einzelfall noch Verjährung oder Zinsen.