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SaaS-Vertrag erstellen

Software, Verfügbarkeit und Preis eintragen, Datenrückgabe regeln, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Software, Verfügbarkeit, Nutzer, Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist, Haftungsobergrenze bei leichter Fahrlässigkeit, Beginn. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien und Software

Service Level Agreement

Datensicherung

Nutzer und Preis

Abrechnung

Laufzeit

Anbieterwechsel und Daten

Für die Datenrückgabe braucht es ein Exportformat.

Haftung

Haftungsobergrenze bei leichter Fahrlässigkeit

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Was muss ein SaaS-Vertrag seit dem Data Act enthalten?

Für Kunden in der EU seit dem 12. September 2025: Wechselrechte schriftlich, eine Kündigungsfrist für den Wechsel von höchstens zwei Monaten, eine Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen mit Unterstützung, eine erschöpfende Liste exportierbarer Daten, einen Datenabruf von mindestens 30 Tagen und danach die vollständige Löschung (Art. 25 Verordnung (EU) 2023/2854). Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte verboten, bis dahin höchstens kostendeckend (Art. 29).

Gilt das auch in der Schweiz?

Nein, die EU-Verordnung gilt in der Schweiz nicht. Das Formular bietet die Wechsel- und Rückgaberegeln dort als freiwillige Vereinbarung an – standardmäßig eingeschaltet.

Was bedeutet 99,5 % Verfügbarkeit?

Höchstens rund 3 Stunden 36 Minuten Ausfall in einem Monat mit 30 Tagen. Das Formular rechnet jeden Wert sofort um, damit die Zahl greifbar wird.

Kann der Anbieter seine Haftung ausschließen?

Für leichte Fahrlässigkeit begrenzen, ja. Die Haftung wegen Vorsatzes kann nicht im Voraus erlassen werden (§ 276 Abs. 3 BGB); in der Schweiz ist ein Ausschluss für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nichtig (Art. 100 Abs. 1 OR).

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