SaaS-Vertrag erstellen
Software, Verfügbarkeit und Preis eintragen, Datenrückgabe regeln, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien und Software
Service Level Agreement
Datensicherung
Nutzer und Preis
Abrechnung
Laufzeit
Anbieterwechsel und Daten
Haftung
Haftungsobergrenze bei leichter Fahrlässigkeit
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- SchriftlichWechselrechte schriftlich. Die Rechte des Kunden zum Anbieterwechsel werden eindeutig in einem schriftlichen Vertrag festgelegt, den der Kunde vorher speichern kann (Art. 25 Abs. 1 Verordnung (EU) 2023/2854).
- FormfreiFormfrei. Verträge sind formfrei, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR). Die EU-Datenverordnung gilt in der Schweiz nicht.
- HinweisPersonenbezogene Daten? Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten für Sie, braucht es zusätzlich einen AV-Vertrag.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Rechnung erstellenRechnung als PDF (öffnet in neuem Tab)
- QR-ZahlungscodeÜberweisung per QR-Code, auch Schweizer QR-Rechnung (öffnet in neuem Tab)
- MWST-Rechner SchweizMehrwertsteuer mit den Schweizer Sätzen (öffnet in neuem Tab)
- eSignPDF im Browser unterschreiben (Bild-Unterschrift) (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Was muss ein SaaS-Vertrag seit dem Data Act enthalten?
Für Kunden in der EU seit dem 12. September 2025: Wechselrechte schriftlich, eine Kündigungsfrist für den Wechsel von höchstens zwei Monaten, eine Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen mit Unterstützung, eine erschöpfende Liste exportierbarer Daten, einen Datenabruf von mindestens 30 Tagen und danach die vollständige Löschung (Art. 25 Verordnung (EU) 2023/2854). Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte verboten, bis dahin höchstens kostendeckend (Art. 29).
Gilt das auch in der Schweiz?
Nein, die EU-Verordnung gilt in der Schweiz nicht. Das Formular bietet die Wechsel- und Rückgaberegeln dort als freiwillige Vereinbarung an – standardmäßig eingeschaltet.
Was bedeutet 99,5 % Verfügbarkeit?
Höchstens rund 3 Stunden 36 Minuten Ausfall in einem Monat mit 30 Tagen. Das Formular rechnet jeden Wert sofort um, damit die Zahl greifbar wird.
Kann der Anbieter seine Haftung ausschließen?
Für leichte Fahrlässigkeit begrenzen, ja. Die Haftung wegen Vorsatzes kann nicht im Voraus erlassen werden (§ 276 Abs. 3 BGB); in der Schweiz ist ein Ausschluss für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nichtig (Art. 100 Abs. 1 OR).