← Zurück zu allen Vertragsvorlagen Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

Schenkungsvertrag erstellen

Geld oder Gegenstand eintragen, Anrechnung wählen, PDF herunterladen.

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.
Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

Muster laden:

Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Verhältnis des Beschenkten zum Schenker, Art, Übergabe, Auf das spätere Erbe anrechnen?. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Wer schenkt wem?

Verhältnis des Beschenkten zum Schenker

Ehepartner schließt eingetragene Partner ein, Kind auch Stiefkinder, Eltern auch Großeltern.

Was wird geschenkt?

Art

Wann wird übergeben?

Übergabe

Erbe und Rückforderung

Auf das spätere Erbe anrechnen?

Steuern und Meldung

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Muss ein Schenkungsvertrag zum Notar?

Nur wenn etwas versprochen und erst später übergeben wird: in Deutschland braucht das Versprechen die notarielle Beurkundung (§ 518 Abs. 1 BGB), in Österreich einen Notariatsakt (§ 943 ABGB mit § 1 Abs. 1 lit. d NotAktsG). Wird sofort übergeben oder ist schon übergeben, ist die Schenkung ohne Notar wirksam (§ 518 Abs. 2 BGB). In der Schweiz genügt für das Versprechen die Schriftform (Art. 243 Abs. 1 OR). Grundstücke und Wohnungen brauchen in allen drei Ländern den Notar bzw. die öffentliche Beurkundung.

Wird die Schenkung auf das Erbe angerechnet?

In Deutschland nur, wenn der Schenker es bei der Zuwendung bestimmt (§ 2050 Abs. 3, § 2315 Abs. 1 BGB). In Österreich, wenn es vereinbart ist; die Vereinbarung braucht die Schriftform (§ 752 ABGB). In der Schweiz sind Zuwendungen an Nachkommen im Zweifel ausgleichungspflichtig, außer der Schenker befreit ausdrücklich davon (Art. 626 Abs. 2 ZGB). Das Formular fragt es deshalb ausdrücklich ab.

Kann ich ein Geschenk zurückfordern?

Gesetzlich unter anderem bei eigener Verarmung und bei grobem Undank (§§ 528, 530 BGB; §§ 947, 948 ABGB; Art. 249 OR). Zusätzlich kann vereinbart werden, dass das Geschenk zurückfällt, wenn der Beschenkte vor dem Schenker stirbt (in der Schweiz ausdrücklich Art. 247 OR).

Fällt Schenkungsteuer an?

In Deutschland nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, Enkel 200.000 €, Ehegatten 500.000 €, Eltern bei Schenkungen und Geschwister 20.000 € (§§ 15, 16 ErbStG); Schenkungen derselben Person werden über zehn Jahre zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). In Österreich gibt es keine Schenkungssteuer, aber eine Meldepflicht über 50.000 € unter Angehörigen und über 15.000 € sonst (§ 121a BAO). In der Schweiz regeln es die Kantone. Das Formular rechnet den eingetragenen Betrag gegen diese Grenzen.

Muss die Schenkung gemeldet werden?

In Deutschland ist jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen, auch vom Schenker (§ 30 ErbStG); die Anzeige entfällt bei notarieller Beurkundung. In Österreich ist binnen drei Monaten elektronisch zu melden, wenn die Wertgrenzen des § 121a BAO überschritten sind.

Passend zu diesem Werkzeug