Schenkungsvertrag erstellen
Geld oder Gegenstand eintragen, Anrechnung wählen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Wer schenkt wem?
Verhältnis des Beschenkten zum Schenker
Ehepartner schließt eingetragene Partner ein, Kind auch Stiefkinder, Eltern auch Großeltern.
Was wird geschenkt?
Art
Wann wird übergeben?
Übergabe
Datum der Übergabe
Wie?
Erbe und Rückforderung
Auf das spätere Erbe anrechnen?
Steuern und Meldung
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiÜbergabe sofort oder schon erfolgt: formfrei. Wird die Leistung bewirkt, ist die Schenkung wirksam, auch ohne Notar (§ 518 Abs. 2 BGB). Der Vertrag dient als Nachweis.
- Nur beim NotarNur versprochen, Übergabe später: Das Schenkungsversprechen braucht die notarielle Beurkundung (§ 518 Abs. 1 BGB). Dieses Muster bietet es deshalb nicht an.
- FormfreiMit wirklicher Übergabe: formfrei. Die Schenkung mit Übergabe braucht keine besondere Form.
- Nur beim NotarOhne wirkliche Übergabe: Ein Notariatsakt ist erforderlich (§ 943 ABGB, § 1 Abs. 1 lit. d NotAktsG). Dieses Muster bietet es deshalb nicht an.
- FormfreiVon Hand zu Hand: formfrei. Die Schenkung erfolgt durch Übergabe (Art. 242 Abs. 1 OR).
- SchriftformSchenkungsversprechen: Es bedarf der schriftlichen Form (Art. 243 Abs. 1 OR): beide unterschreiben eigenhändig.
- Nur beim NotarGrundstücke und Wohnungen: Immer mit Notar bzw. öffentlicher Beurkundung und Grundbuch – nicht mit diesem Muster.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur. Eine notarielle Beurkundung ersetzt weder sie noch eine eigenhändige Unterschrift.
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur. Einen Notariatsakt ersetzt sie nicht.
eSign erzeugt nur eine Bild-Unterschrift, keine qualifizierte elektronische Signatur. Bei Schriftform unterschreiben die Verpflichteten eigenhändig (Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 OR); gleichgestellt ist die qualifizierte Signatur mit Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
Häufige Fragen
Muss ein Schenkungsvertrag zum Notar?
Nur wenn etwas versprochen und erst später übergeben wird: in Deutschland braucht das Versprechen die notarielle Beurkundung (§ 518 Abs. 1 BGB), in Österreich einen Notariatsakt (§ 943 ABGB mit § 1 Abs. 1 lit. d NotAktsG). Wird sofort übergeben oder ist schon übergeben, ist die Schenkung ohne Notar wirksam (§ 518 Abs. 2 BGB). In der Schweiz genügt für das Versprechen die Schriftform (Art. 243 Abs. 1 OR). Grundstücke und Wohnungen brauchen in allen drei Ländern den Notar bzw. die öffentliche Beurkundung.
Wird die Schenkung auf das Erbe angerechnet?
In Deutschland nur, wenn der Schenker es bei der Zuwendung bestimmt (§ 2050 Abs. 3, § 2315 Abs. 1 BGB). In Österreich, wenn es vereinbart ist; die Vereinbarung braucht die Schriftform (§ 752 ABGB). In der Schweiz sind Zuwendungen an Nachkommen im Zweifel ausgleichungspflichtig, außer der Schenker befreit ausdrücklich davon (Art. 626 Abs. 2 ZGB). Das Formular fragt es deshalb ausdrücklich ab.
Kann ich ein Geschenk zurückfordern?
Gesetzlich unter anderem bei eigener Verarmung und bei grobem Undank (§§ 528, 530 BGB; §§ 947, 948 ABGB; Art. 249 OR). Zusätzlich kann vereinbart werden, dass das Geschenk zurückfällt, wenn der Beschenkte vor dem Schenker stirbt (in der Schweiz ausdrücklich Art. 247 OR).
Fällt Schenkungsteuer an?
In Deutschland nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, Enkel 200.000 €, Ehegatten 500.000 €, Eltern bei Schenkungen und Geschwister 20.000 € (§§ 15, 16 ErbStG); Schenkungen derselben Person werden über zehn Jahre zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). In Österreich gibt es keine Schenkungssteuer, aber eine Meldepflicht über 50.000 € unter Angehörigen und über 15.000 € sonst (§ 121a BAO). In der Schweiz regeln es die Kantone. Das Formular rechnet den eingetragenen Betrag gegen diese Grenzen.
Muss die Schenkung gemeldet werden?
In Deutschland ist jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen, auch vom Schenker (§ 30 ErbStG); die Anzeige entfällt bei notarieller Beurkundung. In Österreich ist binnen drei Monaten elektronisch zu melden, wenn die Wertgrenzen des § 121a BAO überschritten sind.