Tierkaufvertrag erstellen
Tier, Gesundheit und Preis eintragen, Gewährleistung wählen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Verkäufer ist
Verkäufer und Käufer
Tier
Tierart
Geschlecht
Gesundheit
Bekannte Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Mängel
Eine Angabe nach Kenntnisstand, keine Zusicherung. Was der Verkäufer weiß und verschweigt, entwertet den Gewährleistungsausschluss.
Gewährleistung
Gewährleistung
Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist und nicht für Zugesichertes.
Kaufpreis und Übergabe
Zahlung
Zusatzbausteine
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- FormfreiKeine Form vorgeschrieben. In den für dieses Muster geprüften Normen ist für den Kauf eines Tieres keine Form vorgeschrieben. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig; das ist der übliche Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge sind grundsätzlich formfrei (§ 883 ABGB); für den Tierkauf wurde keine Formvorschrift gefunden. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig als Nachweis.
- FormfreiFormfrei. Verträge bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR); für den Tierkauf wurde keine gefunden. Unterschreiben Sie beide Ausfertigungen eigenhändig als Nachweis.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt die eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB); die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt sie nur, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Textform (§ 126b BGB) genügt nur, wo das Gesetz sie ausdrücklich nennt.
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Verträge sind formfrei, außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen (§ 883 ABGB). Ist Schriftlichkeit vorgeschrieben oder vereinbart, kommt der Vertrag durch die Unterschrift der Parteien zustande (§ 886 ABGB); eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit (§ 4 Abs. 1 SVG).
Eine Bild-Unterschrift, wie sie eSign erzeugt, ist keine qualifizierte elektronische Signatur. Grundsatz: Formfreiheit, außer das Gesetz schreibt eine Form vor (Art. 11 Abs. 1 OR). Bei gesetzlicher Schriftform tragen alle Verpflichteten ihre Unterschrift (Art. 13 Abs. 1 OR); sie ist eigenhändig zu schreiben (Art. 14 Abs. 1 OR). Gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (Art. 14 Abs. 2bis OR).
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Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
Häufige Fragen
Gilt für Tiere das normale Kaufrecht?
Ja: Tiere sind keine Sachen, auf sie sind die Vorschriften über Sachen aber entsprechend anzuwenden (§ 90a BGB, § 285a ABGB, Art. 641a ZGB). Beim Privatverkauf kann die Gewährleistung deshalb wie beim Gebrauchtwagen ausgeschlossen werden, nicht aber bei Arglist und nicht für Zugesichertes.
Was ist beim Pferdekauf in der Schweiz anders?
Beim Handel mit Pferden und anderem Vieh haftet der Verkäufer nur für das, was er schriftlich zusichert, oder bei absichtlicher Täuschung (Art. 198 OR). Ohne eigene Frist muss ein Mangel binnen neun Tagen entdeckt, angezeigt und amtlich untersucht werden (Art. 202 Abs. 1 OR). Das Formular fragt die Zusicherungen deshalb einzeln ab.
Darf ich ein Tier an einen Jugendlichen verkaufen?
In Deutschland dürfen Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden (§ 11c TierSchG).
Was muss ich beim Hundekauf in Österreich beachten?
Der Hund muss vor der Weitergabe gechippt sein (§ 24a Abs. 3 TSchG), und der neue Halter meldet ihn binnen eines Monats in der Heimtierdatenbank (§ 24a Abs. 4 TSchG).
Wozu eine Ankaufsuntersuchung?
Sie hält den Gesundheitszustand bei der Übergabe fest – vor allem beim Pferd. Das Protokoll wird Bestandteil des Vertrags; was dort steht, kann später niemand mehr bestreiten.