Wandeldarlehen erstellen
Darlehen und Wandlungsbedingungen eintragen, neue Anteile nachrechnen lassen, PDF herunterladen.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Währung
Parteien
Darlehen
Wandlung
Bei Fälligkeit ohne Runde
Beispielrechnung
Rangrücktritt
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort und Datum für die Unterschrift
Form und Unterschrift
- HinweisSchriftlich – Wandlung beim Notar. Der Darlehensvertrag braucht keine Form; unterschreiben Sie ihn trotzdem alle, auch die Gesellschafter. Die spätere Kapitalerhöhung und die Übernahme der neuen Anteile brauchen die notarielle Form (§ 53 Abs. 3, § 55 Abs. 1 GmbHG).
- HinweisSchriftlich – Wandlung beim Notar. Unterschreiben Sie alle, auch die Gesellschafter. Die Übernahme der neuen Stammeinlagen bei der Wandlung bedarf eines Notariatsakts (§ 52 Abs. 4 GmbHG).
- HinweisSchriftlich. Unterschreiben Sie alle, auch die Gesellschafter. Für die Wandlung gelten die Vorschriften über die Erhöhung des Stammkapitals (Art. 781 OR).
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
Häufige Fragen
Wie wird der Wandlungspreis berechnet?
Es gilt der niedrigere von zwei Werten: der Preis je Einheit in der Finanzierungsrunde abzüglich des Abschlags, oder die Bewertungsobergrenze (Cap) geteilt durch das Stammkapital vor der Runde. Beispiel: 200.000 € zu 6 % über 18 Monate ergeben einen Wandlungsbetrag von 218.000 €. Bei einem Cap von 4 Mio. € und 25.000 € Stammkapital ist der Wandlungspreis 160 € je Euro Nennbetrag; das ergibt 1.362 € neue Anteile, der Rest geht in die Kapitalrücklage.
Warum ein Rangrücktritt?
Ohne ihn wäre das Darlehen eine gewöhnliche Verbindlichkeit der Gesellschaft. Mit einem Nachrang nach § 39 Abs. 2 InsO bleiben Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich entsprechende Forderungen bei der Überschuldungsprüfung außer Betracht (§ 19 Abs. 2 Satz 2 InsO). In Österreich regelt das § 67 Abs. 3 IO, in der Schweiz Art. 725b Abs. 4 OR.
Braucht das Wandeldarlehen einen Notar?
Der Darlehensvertrag selbst nicht. Die Wandlung aber erfolgt über eine Kapitalerhöhung, und die braucht die gesetzliche Form: in Deutschland Beurkundung des Beschlusses und eine notariell aufgenommene oder beglaubigte Übernahmeerklärung (§ 53 Abs. 3, § 55 Abs. 1 GmbHG), in Österreich einen Notariatsakt (§ 52 Abs. 4 GmbHG).
Dürfen Zinsen mitverzinst werden?
Nein. Eine im Voraus getroffene Vereinbarung über Zinseszinsen ist in Deutschland nichtig (§ 248 Abs. 1 BGB) und in der Schweiz ungültig (Art. 314 Abs. 3 OR). Das Formular rechnet deshalb mit einfachen Zinsen.