← Zurück zu allen Vertragsvorlagen Kostenlos · ohne Anmeldung · ohne Upload

Wandeldarlehen erstellen

Darlehen und Wandlungsbedingungen eintragen, neue Anteile nachrechnen lassen, PDF herunterladen.

Verarbeitung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.
Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

Muster laden:

Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Gesellschaft, Investor, Betrag, Verwendungszweck, Auszahlungsfrist, Zins, Fälligkeit, Fälligkeit ohne Runde, Rundenschwelle, Abschlag, Cap, Stammkapital, Beispiel-Bewertung, Beispiel-Monate. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Darlehen

Wandlung

Bei Fälligkeit ohne Runde

Beispielrechnung

Rangrücktritt

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Wie wird der Wandlungspreis berechnet?

Es gilt der niedrigere von zwei Werten: der Preis je Einheit in der Finanzierungsrunde abzüglich des Abschlags, oder die Bewertungsobergrenze (Cap) geteilt durch das Stammkapital vor der Runde. Beispiel: 200.000 € zu 6 % über 18 Monate ergeben einen Wandlungsbetrag von 218.000 €. Bei einem Cap von 4 Mio. € und 25.000 € Stammkapital ist der Wandlungspreis 160 € je Euro Nennbetrag; das ergibt 1.362 € neue Anteile, der Rest geht in die Kapitalrücklage.

Warum ein Rangrücktritt?

Ohne ihn wäre das Darlehen eine gewöhnliche Verbindlichkeit der Gesellschaft. Mit einem Nachrang nach § 39 Abs. 2 InsO bleiben Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich entsprechende Forderungen bei der Überschuldungsprüfung außer Betracht (§ 19 Abs. 2 Satz 2 InsO). In Österreich regelt das § 67 Abs. 3 IO, in der Schweiz Art. 725b Abs. 4 OR.

Braucht das Wandeldarlehen einen Notar?

Der Darlehensvertrag selbst nicht. Die Wandlung aber erfolgt über eine Kapitalerhöhung, und die braucht die gesetzliche Form: in Deutschland Beurkundung des Beschlusses und eine notariell aufgenommene oder beglaubigte Übernahmeerklärung (§ 53 Abs. 3, § 55 Abs. 1 GmbHG), in Österreich einen Notariatsakt (§ 52 Abs. 4 GmbHG).

Dürfen Zinsen mitverzinst werden?

Nein. Eine im Voraus getroffene Vereinbarung über Zinseszinsen ist in Deutschland nichtig (§ 248 Abs. 1 BGB) und in der Schweiz ungültig (Art. 314 Abs. 3 OR). Das Formular rechnet deshalb mit einfachen Zinsen.

Passend zu diesem Werkzeug