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Webdesign-Vertrag erstellen

Projekt, Preis und Nutzungsrechte festlegen, PDF herunterladen.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.

Vertragsdaten

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Welches Recht?

Land

Währung

Noch zu wählen: Land, Währung, Projekt, Preisart, Umsatzsteuer, Nutzungsrecht, Fertigstellung. Erst dann wird der PDF-Knopf frei.

Parteien

Projekt und Umfang

Termine, Korrekturen, Abnahme

Preis

Preisart

Umsatzsteuer

Nutzungsrechte

Nutzungsrecht

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort und Datum für die Unterschrift

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, welche Form gilt.

Häufige Fragen

Wem gehört die Website nach der Bezahlung?

Das Urheberrecht bleibt beim Urheber; der Auftraggeber erhält Nutzungsrechte, und zwar nur so weit, wie sie vereinbart sind. In Deutschland bestimmt sich der Umfang nicht ausdrücklich genannter Nutzungsarten nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG); in der Schweiz gehen andere Teilrechte nur mit, wenn sie vereinbart sind, und die bloße Übergabe der Dateien überträgt keine Rechte (Art. 16 Abs. 2, 3 URG). Das Muster zählt die Rechte deshalb ausdrücklich auf.

Darf ich die Website später selbst ändern?

Nur, wenn es vereinbart ist. In Österreich umfasst ein Nutzungsrecht ohne Vereinbarung keine Bearbeitungen (§ 33 Abs. 1 UrhG), in der Schweiz bestimmt der Urheber über Änderungen (Art. 11 Abs. 1 URG). Das Formular hat das Änderungsrecht deshalb als eigene Wahl – standardmäßig eingeschaltet.

Was ist eine Korrekturschleife?

Eine gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers und ihre Umsetzung. Die Zahl der inklusive Schleifen steht im Vertrag; weitere Änderungen werden nach Stundensatz vergütet. Das verhindert den häufigsten Streit bei Webprojekten.

Brauche ich zusätzlich einen AV-Vertrag?

Ja, wenn die Agentur für Sie personenbezogene Daten verarbeitet – etwa über ein Kontaktformular, beim Hosting oder in der Pflege. Dafür gibt es in dieser Sammlung den AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO bzw. Art. 9 DSG.

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