Wohnungsübergabeprotokoll erstellen
Zähler, Schlüssel und Mängel eintragen, gemeinsam unterschreiben.
Unterschreiben: PDF in eSign öffnen. Bei gesetzlicher Schriftform genügt das nicht: Form und Unterschrift.
Vertragsdaten
Welches Recht?
Land
Anlass
Parteien und Wohnung
Tag der Übergabe
Zählerstände
Schlüssel
Zustand und Mängel
Wer beseitigt die Mängel?
Frist
Zeuge und Bemerkungen
Anlagen & Anhänge (optional)
Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.
Ort
Form und Unterschrift
- FormfreiKeine Form vorgeschrieben. Das Protokoll ist ein Beweismittel. Unterschreiben Sie beide auf Papier und behalten Sie je ein Exemplar; Fotos der Mängel mit Datum ergänzen es.
- HinweisVorbehalt beim Einzug. Wer eine Wohnung mit bekannten Mängeln ohne Vorbehalt annimmt, verliert seine Rechte wegen dieser Mängel (§ 536b BGB). Das Protokoll enthält den Vorbehalt.
- HinweisFrist nach dem Auszug. Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB).
- HinweisMaßstab für den Auszug. Die Wohnung ist in dem Zustand zurückzustellen, in dem sie übernommen wurde (§ 1109 ABGB) – das Einzugsprotokoll ist der Beleg.
- HinweisFrist nach dem Auszug. Ersatz wegen Beschädigung muss der Vermieter binnen einem Jahr gerichtlich fordern (§ 1111 ABGB).
- HinweisProtokoll des Vormieters. Der neue Mieter kann verlangen, das Rückgabeprotokoll des Vormieters zu sehen (Art. 256a Abs. 1 OR).
- HinweisSofort melden. Der Vermieter muss den Zustand bei der Rückgabe prüfen und Mängel sofort melden, sonst verliert er seine Ansprüche (Art. 267a OR). Dieses Protokoll ist die Meldung.
- HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, was rechtlich zählt.
Passende Rechner und Werkzeuge
Kostenlos und im Browser. Öffnen in einem neuen Tab; Ihre Angaben aus diesem Formular werden nicht übertragen.
- Mietkaution-RechnerHöhe und Obergrenze der Kaution (öffnet in neuem Tab)
- Nebenkosten-PrüferBetriebskostenabrechnung prüfen (öffnet in neuem Tab)
- FristenrechnerFristende nach Tagen, Wochen oder Monaten, mit Feiertagen (öffnet in neuem Tab)
- MusterbriefKündigung und Briefe nach DIN 5008 (öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen
Warum ist das Übergabeprotokoll beim Einzug so wichtig?
Es hält fest, was schon kaputt war, damit es beim Auszug niemand dem Mieter anlastet. In Deutschland verliert ein Mieter, der eine Wohnung mit bekannten Mängeln annimmt, seine Rechte wegen dieser Mängel, wenn er sie sich nicht vorbehält (§ 536b BGB) – das Protokoll enthält deshalb den Vorbehalt. In Österreich ist die Wohnung am Ende im Zustand der Übernahme zurückzugeben (§ 1109 ABGB); das Einzugsprotokoll belegt diesen Zustand.
Was gilt nach dem Auszug?
In Deutschland verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). In Österreich muss der Vermieter binnen einem Jahr gerichtlich fordern (§ 1111 ABGB). In der Schweiz muss er den Zustand bei der Rückgabe prüfen und Mängel sofort melden, sonst verliert er seine Ansprüche (Art. 267a OR).
Erkenne ich mit meiner Unterschrift eine Schuld an?
Nein. Das Protokoll bestätigt die Feststellungen; ein Anerkenntnis einer Haftung ist nur damit verbunden, soweit es ausdrücklich vermerkt ist. Wer mit einer Feststellung nicht einverstanden ist, trägt das unter Bemerkungen ein.
Welche Zähler gehören ins Protokoll?
Alle, nach denen abgerechnet wird: Strom, Gas, Kalt- und Warmwasser, Wärmemengenzähler – jeweils mit Zählernummer. Ohne Zählerstände lässt sich der Verbrauch zwischen altem und neuem Mieter nicht trennen.