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Wohnungsübergabeprotokoll erstellen

Zähler, Schlüssel und Mängel eintragen, gemeinsam unterschreiben.

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Allgemeines Muster für Deutschland, Österreich und die Schweiz, keine Rechtsberatung. Das Recht wählen Sie im Formular.

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Welches Recht?

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Anlass

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Parteien und Wohnung

Tag der Übergabe

Zählerstände

Schlüssel

Zustand und Mängel

Wer beseitigt die Mängel?

Zeuge und Bemerkungen

Anlagen & Anhänge (optional)

Zusätzliche Dokumente stehen hinter der Unterschrift im selben PDF, jede Anlage auf einer eigenen Seite. Die Seitenzählung läuft durch („Seite 4 von 6 – Anlage 1: …“), und der Vertrag nennt die Anlagen als Bestandteil.

Ort

Form und Unterschrift

  • HinweisLand wählen. Sobald Sie das Land gewählt haben, steht hier, was rechtlich zählt.

Häufige Fragen

Warum ist das Übergabeprotokoll beim Einzug so wichtig?

Es hält fest, was schon kaputt war, damit es beim Auszug niemand dem Mieter anlastet. In Deutschland verliert ein Mieter, der eine Wohnung mit bekannten Mängeln annimmt, seine Rechte wegen dieser Mängel, wenn er sie sich nicht vorbehält (§ 536b BGB) – das Protokoll enthält deshalb den Vorbehalt. In Österreich ist die Wohnung am Ende im Zustand der Übernahme zurückzugeben (§ 1109 ABGB); das Einzugsprotokoll belegt diesen Zustand.

Was gilt nach dem Auszug?

In Deutschland verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). In Österreich muss der Vermieter binnen einem Jahr gerichtlich fordern (§ 1111 ABGB). In der Schweiz muss er den Zustand bei der Rückgabe prüfen und Mängel sofort melden, sonst verliert er seine Ansprüche (Art. 267a OR).

Erkenne ich mit meiner Unterschrift eine Schuld an?

Nein. Das Protokoll bestätigt die Feststellungen; ein Anerkenntnis einer Haftung ist nur damit verbunden, soweit es ausdrücklich vermerkt ist. Wer mit einer Feststellung nicht einverstanden ist, trägt das unter Bemerkungen ein.

Welche Zähler gehören ins Protokoll?

Alle, nach denen abgerechnet wird: Strom, Gas, Kalt- und Warmwasser, Wärmemengenzähler – jeweils mit Zählernummer. Ohne Zählerstände lässt sich der Verbrauch zwischen altem und neuem Mieter nicht trennen.

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